Die Aufgabe der VVN-BdA vor der Europawahl
Referat von Lothar Letsche vom Landesvorstand
Mit dem folgenden Impulsreferat von Lothar Letsche (vom Geschäftsführenden Landesvorstand) wurde in der Landesvorstandssitzung am 13.04.2019 die Diskussion eröffnet, wie die VVN-BdA sich in den Wahlkampf zur am 26.05.2019 anstehenden Wahl des EU-Parlaments einschalten kann. Nicht zuletzt ging es dem Referenten darum – und darum war er auch gebeten worden -, in aller gebotenen Kürze einige Hintergrundinformationen über Vorgeschichte, Entstehung und Charakter der EU (auch in Abgrenzung von anderen „Europa“-Institutionen) bereit zu stellen.
I.
Was für uns als antifaschistische Bündnisorganisation bei der anstehenden Wahl des EU-Parlaments ganz klar im Vordergrund steht, hat ein Aufruf der FIR – unserer internationalen Partnerorganisation – so formuliert: „Wir kämpfen dafür, dass in Europa kein Platz für Rassismus ist. Über 2500 Veranstaltungen fanden anlässlich des von den Vereinten Nationen verkündeten Tag gegen Rassismus statt. Demonstrationen, Kundgebungen, Mahnwachen, Lesungen und Diskussionsveranstaltungen in Schulen und Gemeinden. Das war ein starkes Signal gegen Ausgrenzung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz. Viele Verbände der FIR haben sich an diesen Veranstaltungen beteiligt.“ Wir auch.
Warnend weist die FIR darauf hin, dass „die Parteien der extremen Rechten in Europa angekündigt [haben], … ein extrem rechtes Bündnis zur Europawahl im Mai zu präsentieren.“ Genannt werden dabei der italienische Innenminister Matteo Salvini, die AfD aus der Bundesrepublik, die Freiheitliche Partei Österreichs, die französische Partei von Marine Le Pen und die niederländische Partei von Geert Wilders, aber auch die ungarische FIDESZ-Partei, die bekanntlich noch Mitglied der EVP-Fraktion ist.
Die FIR warnt, dass „die Wahlprognosen bestätigen, dass die extreme Rechte gute Chancen hat, ihre Stimmenzahl deutlich zu vergrößern. Dagegen rufen die FIR und ihre Mitgliedsorganisationen alle demokratischen und antifaschistischen Gruppen und Kräfte der Zivilgesellschaft zum Widerstand auf. Wir müssen mit unseren gemeinsamen Anstrengungen verhindern, dass die extrem rechten Parteien in den verschiedenen europäischen Ländern ihren Einfluss vergrößern können. Verteidigen wird unsere demokratischen Freiheiten und Rechte, verteidigen wir unsere Vorstellungen von Humanität und Freizügigkeit. Treten wir ein für ein sozial gerechtes Europa im Interesse aller hier lebenden Menschen. Erinnern wir daran“ – und diesen Satz finde ich besonders wichtig -, „dass das Fundament der europäischen Freiheit eigentlich im gemeinsamen Handeln der Kräfte der Anti-Hitler-Koalition und des europäischen Widerstandskampfes begründet liegt. Die Rechten dürfen nicht durchkommen – no pasaran!“
II.
Ich glaube, darin stimmen wir alle überein. Das entbindet uns natürlich nicht der Notwendigkeit, uns die real existierende Europäische Union und ihr Parlament genauer anzuschauen.
Unser antifaschistischer Internationalismus erfasst selbstverständlich auch die aus der ehemaligen Sowjetunion, die die Hauptlast des 2 Weltkriegs trug, hervorgegangenen Staaten, das nicht zur EU gehörende Norwegen und die nicht zur EU gehörende Schweiz.
Europa ist weder geografisch noch historisch noch institutionell mit der EU identisch. Das dürfen wir nie aus dem, Blick verlieren.
Die blaue Europafahne mit einem Kreis von 12 Sternen hängt an jedem öffentlichen Gebäude. Es ist verwirrend, dass dieses Europa-Logo von völlig unterschiedlichen Institutionen verwendet wird, die zu allem Überfluss auch noch beide mit vielen Einrichtungen in Strasbourg vertreten sind, die zum Verwechseln ähnliche Namen haben.
Der Europarat ist eine aus 47 Staaten bestehende Institution mit Sitz in Strasbourg. Sie hat dort ein Parlament, die sogenannte Parlamentarische Versammlung, die nicht direkt gewählt wird, sondern in die die Mitgliedsländer Parlamentarier aus ihren jeweiligen nationalen Parlamenten entsenden. Das ist eine viel eher wirklich „europäische“ Institution als die EU.
Wichtig am Europarat ist die Europäische Menschenrechts-Konvention. Zu ihrer Überwachung gibt es den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der auch in Strasbourg sitzt. Eine Betroffene des Berufsverbots hat wegen Verstoßes gegen die Menschenrechtskonvention auf Schadenersatz geklagt und 1995 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Recht bekommen, was ein großer politischer Erfolg war. Mit der EU hatte das nichts zu tun. (Obwohl wir schon neunzehn Jahre vorher vor dem „Europaparlament“ – dem Parlament der EU, zu dem jetzt Wahlen die stattfinden – gegen die Berufsverbote durch Strasbourg demonstriert hatten.)
Diese Europäische Union dagegen ist ein richtiger Staatenverbund – dieser Begriff stammt vom deutschen Bundesverfassungsgericht – mit inzwischen 28 Mitgliedern und gleich 3 Standorten für ihre Institutionen, nämlich Strasbourg, Luxembourg und Brüssel. Die EU regiert unmittelbar in die Mitgliedsstaaten hinein, die mit dem Beitritt einen Teil ihrer Souveränitätsrechte sozusagen abgegeben haben, wobei es unterschiedliche Abstufungen gibt. Die Euro-Länder haben auch noch ihre eigene Zentralbank und Währungspolitik aufgegeben, einige EU-Länder wie Großbritannien oder Schweden jedoch nicht. Die EU sitzt bei vielen internationalen Verhandlungen neben den nationalen Regierungen als eigenes Gebilde mit am Verhandlungstisch.
Die EU hat einen „Europäischen Rat“, einen „Rat der Europäischen Union“ – bei denen wechselt alle halbe Jahre der Vorsitz, oft tagen sie auch in Brüssel – und ein „Europäisches Parlament“, das meistens in Strasbourg und gelegentlich auch in Brüssel tagt und das am 26. Mai neu gewählt wird.
Und dann gibt es noch den Europäischen Gerichtshof, der über die Einhaltung des EU-Rechts wacht. Er sitzt in Luxembourg. EU-Recht hat in den Mitgliedsländern einen höheren Rang als nationales Recht. Die EU-Richtlinien machen Vorgaben, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Müssen! Dazu haben sich die Mitgliedsstaaten durch ihren Beitritt verpflichtet.
Wie kommt EU-Recht in die Welt? Ich vereinfache es jetzt mal ein bisschen, damit das Prinzip klar wird.
Ihr wisst, ich war auch ein Betroffener der Berufsverbote. Es gab eine Anhörung, da wurde ich auf mein Verständnis vom Grundgesetz und von Demokratie befragt, Stichwort, „Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“.
Nehmen wir mal folgende Situation an. Ich hätte damals gesagt, ich finde das System der bürgerlichen Gewaltenteilung – Gesetzgebung durch ein gewähltes Parlament, Exekutive, unabhängige Rechtsprechung – ziemlich uneffektiv. Ich bin dafür, dass die nationalen Parlamente ihre Kompetenzen nach oben abgeben. Dann sollen sich die Minister treffen und Gesetze machen. Irgendwelche gewählten Parlamente dürfen zwar auch noch etwas dazu sagen und Gesetzen zustimmen, aber nur für einzelne Bereiche und nach einer jahrzehntelangen Erprobungsphase, wenn die Mehrheiten passen. Was an Kompetenzen weg ist, das ist weg. Im Zweifel gilt das, was die regierenden Minister unter sich ausgehandelt haben. Und die Aufgabe eines Gerichts ist, dieses Recht durchzusetzen. Ein Verfassungsgericht, das solche Richtersprüche aufheben könnte, ist überflüssig.
Und man stelle sich vor, ich hätte damals zum Oberschulamt gesagt, ich glaube an die Grundfreiheiten des freien Warenverkehrs, der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, des freien Dienstleistungsverkehrs und des freien Kapital- und Zahlungsverkehrs, und alle Menschenrechte, darunter die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, müssen natürlich immer abgewogen werden gegen diese grenzüberschreitende unternehmerischen Freiheiten und können nur so weit Gültigkeit haben, wie es im Verhältnis dazu angemessen ist.
So einen Blödsinn habe ich natürlich nicht gesagt und das ist auch nicht mein Demokratieverständnis. Was für eine Distanz von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hätte mir die Schulbehörde in so einem Fall wohl bescheinigt?
Aber das Fatale ist, genau so funktioniert – in Grundzügen – die Europäische Union. Für das Parlament gibt es gerade mal ein „Mitentscheidungsverfahren“ in einzelnen Bereichen, und das auch erst seit 1992.
Es hat keinen Wert, sich darüber Illusionen zu machen oder Illusionen zu verbreiten.
III.
Die heutige EU hat eine Vorgeschichte in „Europa-Strategien des deutschen Kapitals“, über die Reinhard Opitz, der uns ausgezeichnete Analysen des Faschismus und Neofaschismus hinterließ, schon vor Jahrzehnten einen dicken Quellenband vorlegte. Ein paar Funde möchte ich euch zitieren.
Der „Mitteleuropäische Wirtschaftsverein“ des damals neuindustriellen Kapitals legte seine Ziele in seiner konstituierenden Versammlung im Januar 1904 und in seiner ersten Generalversammlung im Mai 1907 fest. Zitate aus dem Hauptreferat: „Den Gedanken eines mitteleuropäischen Zollbundes – mitteleuropäische Zollallianzen sind gemeint – halte ich für so gesund, dass ich an einer einstmaligen Realisierung nicht zweifle. Sollte ich mich darin täuschen, so sieht es mit der wirtschaftlichen Zukunft unseres alten Kontinents schlecht aus.“ Man wollte in der Konkurrenz vor allem mit den erstarkenden USA, dem britischen Empire und dem russischen Reich strategisch nicht ins Hintertreffen geraten.
Der Vorsitzende des schon 1891 gegründeten „Alldeutschen Verbands“, Heinrich Klaß, gab nur wenige Wochen nach der deutschen Kriegserklärung am 1. August 1914 in einer Denkschrift die Kriegsziele der Schwerindustrie bekannt: „Mitteleuropa, d.h. das Gebiet, das jetzt sein Daseinsrecht im schwersten Kampfe durchsetzen muss, zusammen mit den Landesteilen, die das Deutsche Reich und Österreich-Ungarn als Siegespreis gewinnen“ (hofften sie), müsse „ein großes, einheitliches Wirtschaftsgebiet“ bilden, dem sich weitere westeuropäische, skandinavische, süd- und süd-ost-europäische Staaten anschließen würden. Kriegsziel war also die Schaffung eines von Deutschland dominierten mitteleuropäischen Wirtschaftsgebietes.
Nazi-Deutschland knüpfte nahtlos an diese Europa-Konzeptionen an.
Nach der verlorenen Schlacht von Stalingrad im Winter 1942/43 passte es seine Kriegsziele
an: Am 5. April 1943 erließ der damalige Nazi-Außenminister Ribbentrop die „Verfügung über die Bildung eines Europa-Ausschusses im Auswärtigen Amt nebst Richtlinien für dessen Arbeit“. In den offiziellen Richtlinien dazu hieß es unter Punkt 1: „Es ist davon auszugehen, dass in Zukunft zwischen dem Großdeutschen Reich und den einzelnen europäischen Ländern Bindungen teils engerer teils loserer Art herzustellen sein werden […]. Für jedes einzelne Land und Volk wird hier zu gegebener Zeit eine besondere Entscheidung zu treffen sein. Feststehend ist jedoch schon heute, dass das künftige Europa nur bei einer voll durchgesetzten Vormachtstellung des Großdeutschen Reiches Bestand haben kann. Die Sicherung dieser Vormachtstellung ist demnach als der Kern der künftigen Neuordnung anzusehen.“ Die Nazi-Führung änderte in der anbrechenden Endphase ihrer Hegemonie ihre Taktik. Es sollte ein „Europäischer Staatenbund“ entstehen mit dem Recht jedes seiner „Gliedstaaten“, „sein nationales Leben nach eigenem Ermessen, jedoch unter der Beachtung der Verpflichtungen gegenüber der europäischen Gemeinschaft zu gestalten“.
Dieser geplante „Europäische Staatenbund“ sollte natürlich gegen die westlichen Kriegsgegner der beiden „Achsenmächte“ – Deutschland und Italien – und zugleich strikt antibolschewistisch ausgerichtet sein.
IV.
Darüber wurde bei der Gründung der heutigen EU vermutlich nicht gesprochen. Lassen wir zur Auffrischung der Erinnerung die Etappen ihrer Entstehung kurz Revue passieren.
1950 begann es mit dem Plan des französischen Außenminister Robert Schuman, die Kohle- und Stahlindustrien Frankreichs und der Bundesrepublik Deutschland zu vereinen. Diese war mit tatkräftiger Mithilfe des westlichen Besatzungsmächte aus deren Zonen gebildet und vom restlichen verbliebenen deutschen Gebiet, aus dem die DDR entstand, abgespalten worden.
1951 unterzeichneten Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Belgien, die Niederlande, das zwischen ihnen gelegene Luxemburg und Italien in Paris den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion)
1957 unterzeichneten die sechs Länder die Römischen Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit dem Ziel eines gemeinsamen Binnenmarktes. Parallel dazu wird die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) gegründet.
1959: beginnt der schrittweise Abbau der Zölle innerhalb der EWG.
1967: Montanunion, Wirtschaftsgemeinschaft und Euratom werden zur Europäischen Gemeinschaft (EG) zusammengeführt.
1968: Die Zollunion tritt in Kraft. Die Zölle im Handel innerhalb der EWG werden aufgehoben. Im Handel mit Drittländern gilt nun der gemeinsame Zolltarif.
1969: Beschluss zur Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion.
1972: Mit der „Währungsschlange“ werden die Wechselkursschwankungen begrenzt. Ein erster Schritt hin zur gemeinsamen Währung.
1973: Großbritannien, Irland und Dänemark treten der EG bei. Norwegen entscheidet sich in einer Volksabstimmung dagegen.
1978: Das Europäische Währungssystem (EWS) wird beschlossen.
1981: Griechenland wird zehntes EG-Mitglied
1986: Spanien und Portugal werden aufgenommen.
1990: Beginn der Verhandlungen zwischen EWG und EFTA (European Free Trade Association – Europäische Freihandelsassoziation) über die Schaffung eines Europäischen Wirtschaftsraums.
1990: Beginn der ersten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.
Seit 3. Oktober 1990 gehört das Gebiet der DDR zur EG.
1992/93: Der Vertrag über die Gründung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion wird unterzeichnet, die Europäische Gemeinschaft in Europäische Union (EU) umbenannt. Eine Säule ist die EG und die freiwillige und nunmehr vertiefte Vereinigung und Zusammenarbeit der Mitgliedsländer. Die zweite ist der Versuch eine gemeinsame und einheitliche Außen- und Sicherheitspolitik zu gestalten. Als dritte Säule gilt eine Zusammenarbeit der Justiz- und Innenminister.
1995: Erst jetzt treten Österreich, Finnland und Schweden der Europäischen Union bei. Norwegen stimmt erneut gegen einen Beitritt.
1995: Das Schengener Abkommen tritt in Kraft. Außer zwischen den restlichen EU-Staaten und Großbritannien/Irland fallen die Binnen-Grenzkontrollen weg. Auch zur Schweiz, die der EU nicht angehört, aber jetzt vollständig von EU-Ländern umschlossen ist und sich dem Abkommen anschließt.
1998: Die Europäische Zentralbank (EZB) nimmt ihre Arbeit auf.
1999: Der Euro wird als offizielle Währung für den bargeldlosen Handel an den Börsen eingeführt.
2002: Der Euro wird als Bargeld in elf EU-Staaten eingeführt. Griechenland stößt ein Jahr später hinzu.
2004: Estland, Lettland, Litauen – also drei 1990 aus der ehemaligen Sowjetunion heraus gebrochene Staaten -, Polen, Ungarn, Tschechien, die Slowakei – vier weitere Länder des ehemaligen „Ostblocks“ -, das durch einen 1999 von Deutschland beförderten Krieg aus dem ehemaligen Jugoslawien heraus gebrochene Slowenien, Malta und die Republik Zypern, wo der Nordteil der Insel seit 1974 türkisch besetzt ist, treten ebenfalls bei. Die EU hat damit 25 Mitglieder.
2004/05: Die Staats- und Regierungschefs unterzeichnen in Rom den Entwurf einer Europäischen Verfassung. Franzosen und Niederländer lehnen die Verfassung in Referenden ab, die deshalb nicht zustande kommt.
2007: Mit Rumänien und Bulgarien treten zwei weitere ehemalige „Ostblock“-Länder bei.
2007: Der Vertrag von Lissabon wird unterzeichnet. Es dauerte fast zwei Jahre, bis er in Kraft trat.
2013: Das ebenfalls aus dem ehemaligen föderativen Jugoslawien heraus gebrochene Kroatien, wo man dafür Straßen nach Kohl und Genscher benannte und den Kroaten Tito verteufelt, tritt auch noch bei, die Zahl der Mitgliedsstaaten steigt auf 28.
V.
Was für einen Charakter hat diese EU? Sorgt sie für Frieden?
Das glauben viele. Schon vor dem Ersten Weltkrieg wurde – um ein Beispiel zu nennen – in der Sozialdemokratie über „Vereinigte Staaten von Europa“ diskutiert.
Der SPD-Reichstagsabgeordnete G. Ledebour drückte sich in seiner Etatrede am 3. April 1911 im Deutschen Reichstag so aus: „Wir suchen innerhalb des Kapitalismus diejenigen Bestrebungen zu unterstützen, die auf eine Beseitigung der Raubtiereinflüsse hinzielen. Wir wollen eben jetzt schon alle die wirtschaftlichen Forderungen, die der Kapitalismus selber in der Richtung auf den Frieden herausarbeitet […]. Wir stellen wenigstens an die kapitalistische Gesellschaft, an die kapitalistischen Staatsmänner die Forderung, dass sie im Interesse der kapitalistischen Entwicklung in Europa selbst, um Europa später in der Weltkonkurrenz nicht vollkommen unter den Schlitten kommen zu lassen, diesen Zusammenschluss Europas zu den Vereinigten Staaten von Europa vorbereiten.“
In der „Neuen Zeit“ vom 28. April 1911 verbreitete Karl Kautsky, der damals wichtigste SPD-Theoretiker, ähnliche Wünsche zur ewigen Bannung des „Gespensts des Krieges“: „Dafür gibt es heute nur einen Weg: die Vereinigung der Staaten der europäischen Zivilisation in einem Bunde mit gemeinsamer Handelspolitik, einem Bundesparlament, einer Bundesregierung und einem Bundesheer – die Herstellung der Vereinigten Staaten von Europa. Gelänge dies, so wäre Ungeheures erreicht. Diese Vereinigten Staaten besäßen eine solche Übermacht, dass sie ohne jeglichen Krieg alle andern Nationen, soweit sie sich ihnen nicht freiwillig anschlössen, dazu zwingen könnten, ihre Armeen aufzulösen, ihre Flotten aufzugeben. Damit hörte aber auch für die neuen Vereinigten Staaten selbst jede Notwendigkeit einer Bewaffnung auf. Sie können nun nicht bloß auf alle weiteren Rüstungen, auf das stehende Heer, auf die Angriffswaffen zur See verzichten, deren Aufgaben wir heute schon fordern, sondern auch auf jegliches Mittel der Verteidigung, auf das Milizsystem selbst. Damit wäre die Ära des ewigen Friedens sicher begründet.“
Andere aus damaligen der revolutionären Arbeiterbewegung – Rosa Luxemburg, W.I.Lenin – widersprachen dem heftig und wiesen auf die Unmöglichkeit beziehungsweise den notwendig reaktionären Charakter einer solchen Konstruktion hin.
Eigentlich hat schon der Ausbruch des ersten Weltkriegs 1914 dieses Kartenhaus von Illusionen weg gepustet. Gut, könnte eingewandt werden, damals gab es eben keine „Vereinigten Staaten von Europa“.
Aber heute haben wir die EU. Und aktuell müssen wir festhalten: Nicht Frieden, sondern Krieg und Zerstörung hat die sie 1999 dem einstigen Jugoslawien gebracht und 2014 der Ukraine, die beide in Europa liegen. Die von der EU geschürten Illusionen, ausgelegten Köder und gekauften Politiker haben ganz wesentlich dazu beigetragen, dass heute mitten in Europa ein Kriegsherd besteht im Grenzgebiet von zwei heutigen Staaten, deren Soldaten vor 74 Jahren gemeinsam in der Roten Armee den Faschismus besiegten.
Unerträglich und bürgerkriegsfördernd, das Völkerrecht verhöhnend, die internationalen Spannungen verschärfend, das Gegenteil von friedensstiftend, ist auch die Einmischung der EU in Venezuela durch Anerkennung und Hofieren eines von den USA ausgerufenen Pseudo-Präsidenten.
Solche Beispiele aus der aktuellen Politik und die Bemühungen, die EU neben der NATO auch zu einem eingriffs- und angriffsfähigen Militärbündnis weiter zu entwickeln, in dem nach dem Brexit Frankreich über Atomwaffen verfügen wird – das ist das genaue Gegenteil der „Ära des ewigen Friedens“
VI.
Wir könnten jetzt noch viele Betrachtungen anstellen über
- die wirtschaftliche Rolle der EU an Beispielen wie Griechenland oder Italien,
- die Unterschiede zwischen den Nord- und Süd-Ländern in der EU,
- über die im Lauf der Jahre immer zu Gunsten der deutschen Regierung und des deutschen Kapitals verschobenen Kräfteverhältnisse,
- über deren heutige Vormachtsstellung, von der vor hundert und vor 75 Jahren nur geträumt wurde (der CDU/CSU-Fraktionschef im deutschen Bundestag betonte in seiner Rede während des Höhepunkts der Euro-Krise 2011: „Jetzt auf einmal wird in Europa deutsch gesprochen!“)
- über die frühere und heutige Rolle des Imperiums USA in Konkurrenz dazu
- über die Weltwirtschaftskrise und Währungskrise, die 2007 begann,
- über Details der zunehmenden Militarisierung der EU in Abstimmung mit der NATO,
- über die Grenzschutzagentur FRONTEX, die ihren Sitz in einem Glaspalast in Warschau hat, dort „rund um die Uhr Informationen [verarbeitet], die vom Grenzschutz und der Polizei in den EU-Mitgliedsländern und Frontex-Mitarbeitern an verschiedenen Grenzen geliefert werden“ „Es geht darum, Flüchtlingsrouten zu beobachten und zu beurteilen.“ Flüchtlinge sollen nur noch aufgenommen werden, wenn sie als (billige) Arbeitskräfte verwertbar sind.
Wir könnten sprechen über den Brexit und seine speziellen Ausprägungen für England, Wales, Schottland und Irland und die Frage, was eigentlich der rationale Kern der momentan in London und anderswo ablaufenden Inszenierung sein könnte. Ob es da womöglich darum geht, für eine drohende globale Auseinandersetzung die erfahrenste herrschende Klasse der kapitalistischen Welt wieder stärker an die stärkste herrschende Klasse jenseits des Atlantik, die ebenfalls englisch spricht, heranzuführen.
Es gibt unterschiedliche Einschätzungen über die Reformierbarkeit des Gebildes EU. Meine ist, dass es nicht reformiert werden kann und man eher Wege suchen sollte, um da rauszukommen.
Es ist aber hier auf unserer Landesvorstandssitzung weder der Ort noch die Zeit, um auf alle diese Fragen einzugehen, noch kämen wir dann zu einem Ende der Sitzung und zu einem Ergebnis, das unsere Organisation weiter bringt.
Eins sollten wir aber tun: in der Diskussion gemeinsam überlegen, wie wir mit unseren Möglichkeiten der Demagogie entgegen treten können, die an das verbreitete Unbehagen gegenüber der „EU-Bürokratie“ anknüpft, um die Menschen auf fremdenfeindliche, nationalistische, rassistische Erklärungsmuster und gleichzeitig auf genau den sozialreaktionären Kurs des Niederhaltens von Lohn- und Sozialkosten festzulegen, für den das Projekt EU steht und den die AfD ausweislich ihrer Programmatik wärmstens befürwortet. Von den „Volksgemeinschafts“-Tönen unseliger Tradition ganz zu schweigen.
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