»Geordnete-Rückkehr-Gesetz« stoppen!
PRO ASYL teilt Kritik der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen
PRO ASYL ruft die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dazu auf, das »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« abzulehnen. Einen besonderen Appell richtet PRO ASYL an die Abgeordneten der SPD. Die SPD Fraktion ist dabei, um des Machterhalts Willen humanitäre Anliegen zu opfern. PRO ASYL protestiert dagegen, dass nun auch noch weitreichende, in letzter Sekunde eingebrachte Verschärfungen ohne gründliche Debatte einfach so beschlossen werden sollen. »Wir erleben aktuell nicht nur die Selbstzerfleischung einer Regierungspartei, sondern auch das Aufgeben rechtsstaatlicher Grundsätze durch CDU/CSU und SPD«, warnt Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.
Die Kritik der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen ist mehr als berechtigt: »Gleichzeitig rüttelt man u.a. mit den geplanten Haftverschärfungen sowie den Kürzungen der Sozialleistungen an grundlegenden Werten, die Verfassungsrang haben; die Verschärfungen des Ausweisungsrecht gefährden in Teilen bereits erzielte Integrationserfolge in erheblichem Maße und spalten die Gesellschaft zunehmend. Aus diesen Gründen verletzt das „Geordnete-Rückkehr“-Gesetz grundlegende, sozialdemokratische Werte und ist daher in dieser Form abzulehnen.«
Die wenigen im Koalitionsvertrag erreichten positiven Ansätze, wie eine flächendeckende, unabhängige Asylverfahrensberatung, werden bis zur Unkenntlichkeit verdreht. Im Änderungsantrag zum Gesetzentwurf heißt es wörtlich: »Das Bundesamt führt eine […] freiwillige unabhängige, staatliche Asylverfahrensberatung durch.« Unabhängig und zugleich staatlich ist ein Widerspruch in sich. In einer »zweiten Stufe« sollen das BAMF oder auch Wohlfahrtsverbände eine individuelle Asylverfahrensberatung durchführen. Nebulös ist, wie dies geschehen soll, denn noch nicht einmal der Zugang der Verbände in die AnkER-Zentren ist uneingeschränkt möglich. In der Begründung (S. 8) heißt es nur dass der Zugang zur Aufnahmeeinrichtung gewährt werden soll, »soweit dies erforderlich ist.« Die Entscheidung über Erforderlichkeit und damit über eine Zugangsgewährung liegt also beim BAMF oder den jeweiligen Landesinnenministerien.
PRO ASYL befürchtet Turboasylverfahren in den AnkER-Zentren: Beschleunigte Verfahren und fehlende Beratung durch unabhängige Initiativen und Wohlfahrtsverbände führen in der Praxis zu einer schlechteren Qualität der Asylverfahren und in der Folge zu fehlerhaften Entscheidungen. Auf Grundlage des »Geordnete-Rückkehr-Gesetzes« werden dann die zu Unrecht Abgelehnten unter Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze überfallartig aus ihrer Unterkunft geholt – es bedarf ja nicht mal mehr eines Richterbeschlusses, festgesetzt und in Ausreisegewahrsam genommen werden.
PRO ASYL hat in einem breiten Bündnis aus Anwalts- und Richtervereinigungen, Kinderrechts-, Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einem offenen Brief aufgefordert, dem »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« die Zustimmung zu verweigern.
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