29. Dezember 2024

3. August 2019: Fünfter Jahrestag des Genozids an den JesidInnen im Irak

Bedro­hun­gen im Irak dau­ern in einem Kli­ma der Straf­lo­sig­keit an, eine Rück­kehr in die frü­he­ren Sied­lungs­ge­bie­te ist kaum mög­lich

An die­sem Sams­tag jährt sich der Jah­res­tag des Geno­zids an den ira­ki­schen Jesi­dIn­nen zum fünf­ten Mal. Aber die ent­setz­li­chen Grau­sam­kei­ten, die der IS beging – Mas­sen­tö­tun­gen, Ver­schlep­pun­gen, Ver­ge­wal­ti­gun­gen, Ver­skla­vung, die Abrich­tung von Kin­dern zu Atten­tä­tern – gera­ten immer mehr aus dem Blick der Öffent­lich­keit. Und das, obwohl momen­tan noch immer 3.000 Jesi­din­nen und Jesi­den vom IS gefan­gen gehal­ten wer­den, um deren Schick­sal die jesi­di­sche Gemein­schaft bangt, obwohl alle die­se Ver­bre­chen Jah­re danach noch immer unge­sühnt sind und obwohl noch immer Ermor­de­te aus Mas­sen­grä­bern exhu­miert wer­den.

In der Gefahr, den Geno­zid und das Schick­sal der Jesi­dIn­nen zu baga­tel­li­sie­ren, ste­hen Poli­ti­ke­rIn­nen, die sich der ver­ein­fa­chen­den Erzäh­lung anschlie­ßen: Der IS ist besiegt und ver­blei­ben­de Pro­ble­me sind mit mate­ri­el­ler Unter­stüt­zung für die ira­ki­sche Zen­tral­re­gie­rung und für den kur­di­schen Nord­irak auf die Dau­er lös­bar, so auch das Pro­blem der Hun­dert­tau­sen­de jesi­di­scher Bin­nen­flücht­lin­ge, von denen vie­le seit Jah­ren in Zelt­stät­ten zu leben gezwun­gen sind und nicht in ihre Hei­mat­re­gio­nen zurück­keh­ren kön­nen. Auch bei den Ver­wal­tungs­ge­rich­ten zeich­net sich ein ers­ter Trend ab, das Kapi­tel der Grup­pen­ver­fol­gung durch den IS nach des­sen Ent­mach­tung abzu­schlie­ßen und bezüg­lich aktu­el­ler Bedro­hun­gen nicht sehr genau hin­zu­schau­en oder inter­ne Flucht­al­ter­na­ti­ven für rea­lis­tisch zu hal­ten.

Der IS mag als mili­tä­ri­sche For­ma­ti­on zurück­ge­drängt sein. Dass er nach wie vor exis­tent und zu Gewalt­ak­ten fähig ist schil­dert ein aktu­el­ler Bericht des Yale Mac­mil­lan Cen­ter. Vie­le Jesi­dIn­nen sind gezwun­gen, mit Kol­la­bo­ra­teu­ren und (ehe­ma­li­gen) Unter­stüt­ze­rIn­nen des IS Tür an Tür zu leben. Die­je­ni­gen, die der IS erklär­ter­ma­ßen aus­lö­schen woll­te, leben in die­sem Umfeld unter gro­ßer Anspan­nung.

In einem zer­split­ter­ten Irak, der sich immer mehr ent­lang eth­ni­scher, reli­giö­ser und tri­ba­ler Bruch­li­ni­en orga­ni­siert, hat die jesi­di­sche Gemein­schaft einen extrem schwe­ren Stand. Nie­mand fühlt sich ernst­haft zustän­dig für ihre Ent­schä­di­gungs­an­sprü­che, für ihren Schutz, für die Schaf­fung von Vor­aus­set­zun­gen für eine Rück­kehr in die frü­he­ren Sied­lungs­ge­bie­te, etwa in den Sin­jar.

Des­halb sind jesi­di­sche Flücht­lin­ge, die nach Deutsch­land geflüch­tet sind, wei­ter schutz­be­dürf­tig. Und zwar nicht nur jene gut 1.000 Per­so­nen (fast aus­nahms­los Frau­en), die als direk­te Opfer von IS-Grau­sam­kei­ten in Deutsch­land im Rah­men von Lan­des­auf­nah­me­pro­gram­men auf­ge­nom­men wor­den sind, son­dern auch jene, die Asyl­an­trä­ge gestellt haben oder Flücht­lings­schutz erhal­ten haben. Das zu bekräf­ti­gen wäre am Jah­res­tag des Geno­zids ein poli­tisch wich­ti­ges Zei­chen.

Die zwei­fel­los hilf­rei­chen Auf­nah­me­pro­gram­me soll­ten nicht den Blick dar­auf ver­stel­len, dass die Zukunft der jesi­di­schen Gemein­schaft im Irak wei­ter­hin extrem gefähr­det ist. Wenn ihnen der Zugang zu ele­men­ta­ren Men­schen­rech­ten im Irak auch künf­tig ver­wei­gert wird, wenn ihnen die Exis­tenz­grund­la­gen dau­er­haft genom­men wer­den, dann wer­den sie sich auf den Weg machen müs­sen. Und auch dann soll­te die Welt­ge­mein­schaft den Opfern des bis­lang schlimms­ten Geno­zids des 21.Jahrhunderts die Hil­fe nicht ver­wei­gern.

Quelle:

Pro Asyl

Irak