28. Dezember 2024

Kaufhof und Karstadt: Tarifkommissionen formulieren Bedingungen für Aufnahme von Sanierungstarifverhandlungen

Die eigenständigen Tarifkommissionen von Karstadt Warenhaus, Galeria Kaufhof sowie von Karstadt Sports und Karstadt Feinkost haben sich mit ihrer Gewerkschaft ver.di auf Bedingungen geeinigt, um mit den Arbeitgeber Verhandlungen über einen möglichen Sanierungstarifvertrag aufzunehmen.

„Die Tarifkommissionen stellen mehrere klare Bedingungen. An erster Stelle steht dabei die Forderung, dass der Arbeitgeber sich zur Rückkehr in den existierenden Flächentarifvertrag bekennen muss. Eine dauerhafte Absenkung nach Ablauf eines Sanierungstarifvertrags oder einen ‚Warenhaus-Tarifvertrag‘ lehnen wir ab, sagte Orhan Akman, Bundesfachgruppenleiter Einzelhandel. „Die Beschäftigten lassen sich nicht einfach die Pistole auf die Brust setzen. Und sie wollen wissen, dass sich ihre Investitionen in das Unternehmen auch auszahlen,“ sagte Akman.

Als weitere Bedingungen fordern die Tarifkommissionen:

Eine gemeinsame tarifliche Lösung, die die Unternehmenssparten Kaufhof und Karstadt Warenhaus sowie Karstadt Sports und Feinkost erfasst. Ein Eingriff in die aktuellen Vergütungen und Entgelte, allen voran bei Kaufhof, wird abgelehnt, da die Beschäftigten auf ihre aktuelle Existenzgrundlage angewiesen sind.

„Für alle vier Unternehmenssparten muss ein Konzept unter Beteiligung und Mitwirkung der Beschäftigten und von externem Sachverstand entwickelt werden. Der Eigentümer verpflichtet sich zu konkreten Investitionssummen. Das Management muss Beiträge zur Sanierung leisten. Die Fremdvergabe der Verkaufsflächen wird begrenzt“, fordern die Tarifkommissionen.

Verhandeln wollen sie zudem einen Tarifvertrag „Gute Arbeit“, mit Mindestbesetzungsquoten in den Filialen und Abteilungen. Dabei dürfen die Mindestbesetzung nicht zur Regelbesetzung werden. Diese Maßnahme dient dazu, aufgrund des Personalabbaus in der vergangenen Zeit für die verbleibenden Beschäftigten gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Das ist auch im Sinne der Kundinnen und Kunden: Die Stärke des Warenhauses sind zufriedene, motivierte Belegschaften, die mit Freude am Verkauf fachkundig beraten.

Im Sanierungstarifvertrag müssen eine verbindliche Rückkehr auf das Niveau des Flächentarifvertrags und die verbindliche Übernahme der Tariferhöhungen sowie zusätzliche Anpassungsschritte geregelt werden. Das dient dazu, dass vor Abschluss eines zeitlich begrenzten Sanierungstarifvertrags festgelegt wird, wie die 100%ige Anpassung an das Niveau des Flächentarifvertrags vor Vertragsende sichergestellt wird.

Für die Beschäftigten bei Karstadt Warenhaus und Sports sowie Karstadt Feinkost, die bereits seit mehreren Jahren zum Tarifverzicht gezwungen werden, muss es sofort eine deutliche Tarifsteigerung geben, damit sich der Abstand zum Flächenniveau zügig verringert.

Für alle vier Unternehmenssparten fordern ver.di und die Tarifkommissionen zudem eine Standort- und Beschäftigungssicherung.

 

Für die Beschäftigten bei Karstadt Warenhaus gilt ein sogenannter Zukunftstarifvertrag zur Sanierung des Unternehmens (die Tarifbindung war bereits 2013 durch die Arbeitgeber gekündigt worden). Der Vertrag trat im Dezember 2016 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 1. April 2021.

Die Beschäftigten haben aufgrund des Vertrags in den vergangenen Jahren auf Tariferhöhungen aus Entgeltrunden sowie auf Teile des Weihnachts- und Urlaubsgeldes verzichtet. Ihre Entgelte liegen zurzeit über 14,4 Prozent unter denen des Flächentarifvertrags.

Für Karstadt Sports und Karstadt Feinkost existiert zurzeit keine Tarifbindung. Dort liegen die Entgelteinbußen zur Fläche aktuell bei 16,9 Prozent (Karstadt Sports) und 9,1 Prozent (Karstadt Feinkost).

Für Kaufhof Warenhaus hatten die Arbeitgeber die Tarifbindung in diesem Jahr aufgekündigt. Die Beschäftigten müssen deswegen bereits auf die aktuell ausgehandelten Entgeltsteigerungen von 3 Prozent in diesem Jahr und 1,8 Prozent in 2020 verzichten.

In der sogenannten Endstufe verdient eine Verkäuferin ab dem 6. Berufsjahr rund 2.656 Euro brutto im Monat.

Quelle:

ver.di

Wirtschaft & Gewerkschaft