25. November 2024

Freiheit für die „Drei von der Autobahn“!

Am Freitag, 27. September 2019 findet im französischen Pau der Berufungsprozess gegen drei linke Aktivisten aus Nürnberg statt, die unter faktisch rechtswidrigen Umständen seit über einem Monat in Frankreich in Haft sind. Anlass ihrer Inhaftierung sind keine kriminalisierbaren Handlungen oder auch nur Beweise für eine konkrete Planung von schweren Straftaten, sondern einzig und allein ihre politische Meinung. Dieses offensichtliche Beispiel für eine willkürliche Gesinnungsjustiz ist Teil der massiven Repressionsmaßnahmen, die die französischen Behörden rund um den G7-Gipfel im baskischen Biarritz ausübten.

Die drei jungen Männer waren auf der Durchreise durch Südfrankreich in den Urlaub, als sie am 21. August 2019 auf der Autobahn von der Polizei kontrolliert und in Gewahrsam genommen wurden. Vorgeworfen wurde ihnen, sie seien auf dem Weg zu den Protesten gegen das Gipfeltreffen, das drei Tage später begann. Um aus einem Grundrecht wie der Teilnahme an einer Versammlung einen Tatvorwurf zu drehen, argumentierten die Repressionsorgane, sie hätten zu dritt eine „gewalttätige Gruppe“ gegründet mit dem Ziel, bei den Aktionen gegen den G7 Straftaten zu begehen. Grundlage dafür ist ein in Frankreich massiv umstrittenes Gesetz aus dem Jahr 2010, das bereits die spontane Bildung solcher Gruppen unter Strafe stellt. Damit sind der willkürlichen Zuschreibung von „Gruppenbildung“ durch die Polizei und der Kriminalisierung jeder unerwünschten Ansammlung von oppositionellen Personen Tür und Tor geöffnet. Als Anlass, um drei durchreisende Heranwachsende auf diese Art zu verfolgen, wurde linke Literatur in ihrem Reisegepäck benutzt sowie die Tatsache, dass sie auf einer internen „Schwarzen Liste“ standen, die die französischen Behörden im Vorfeld des Gipfels über mögliche Gegner*innen erstellt hatten.

Nach ihrer Verhaftung wurden die drei Aktivisten auf verschiedene Gefängnisse verteilt und isoliert. Da sie kein Französisch sprechen, konnten sie sich auf den bevorstehenden Prozess in keiner Weise vorbereiten und auch ihre Rechte nicht voll einfordern. Sowohl ihren Angehörigen als auch ihren Anwält*innen wurde jeglicher Kontakt mit ihnen verweigert, und auch über die deutsche Botschaft war kein Zugang möglich. Nur zwei Tage später wurden sie in einem Schnellverfahren zu drei bzw. zwei Monaten Haft ohne Bewährung sowie einer fünfjährigen Einreisesperre verurteilt. Die anwesenden Vertrauensanwält*innen durften sich nicht am Prozessgeschehen beteiligen, sondern mussten die Justizposse, die unter Mitwirkung der staatlich gestellten Pflichtverteidiger*innen aufgeführt wurde, ohnmächtig mit ansehen. Seither befinden sich die drei Nürnberger Aktivisten Frankreich in Haft.

Für den 27. September 2019 ist nun der Berufungstermin angesetzt, an dem es die Möglichkeit gibt, dieses Willkürurteil zu kippen.

Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. erklärte dazu:

„Schnellverfahren sind grundsätzlich ein Auswuchs des Justizsystems, das jeglichen rechtsstaatlichen Minimalstandards eines fairen Prozesses Hohn spricht. Wenn das Verfahren zusätzlich aber noch auf der bloßen Tatsache beruht, dass die Angeklagten linke Aktivisten sind, handelt es sich um ein klassisches Beispiel der Gesinnungsjustiz. Der Vorwurf der spontanen Bildung von ‚gewalttätigen Gruppen‘ ist grotesk und ermöglicht eine willkürliche Verfolgung missliebiger Personen und Meinungen. Die Rote Hilfe e.V. protestiert entschieden gegen die ausufernde Kriminalisierung von Gipfelgegner*innen und allen, die vom Staat als solche eingestuft werden. Die internationale Öffentlichkeit ist aufgerufen, den am 27. September stattfinden Berufungsprozess kritisch zu begleiten und den zunehmenden repressiven Angriffen gegen oppositionelle und fortschrittliche Menschen entgegenzutreten.“

Spendenkonto:

Rote Hilfe RG Nbg, Fü, ErGLS Bank Kennwort autobahnIBAN: DE85430609674007238359 BIC: GENODEM1GLS

Quelle:

Rote Hilfe e.V.

Frankreich