24. Dezember 2024

Jetzt: Handeln im Handel!

Der Handel floriert und konnte seinen Umsatz zuletzt neuerlich um 3,7% hinaufschrauben.

Entsprechend klingeln auch die Kassen der Unternehmen und sprudeln die Gewinnausschüttungen der Handelskonzerne.

Zahlreiche große Handelsketten und Flaggschiffe der Branche erhöhten daher auch abermals die Dividenden-Ausschüttungen an die Anteilseigner. Parallel dazu stiegen auch der Umsatz und die Produktivität pro Beschäftigten weiter an und verfügt der Handel über eine solide Eigenkapitalausstattung.

Zudem verweisen sämtliche Wirtschaftsforschungsinstitute in ihren Konjunkturberichten auf den äußerst stabilen, ja wachsenden privaten Konsum und prognostizieren eine anhaltende „robuste“ Binnennachfrage.

Gleichzeitig bleibt der Handel mit seinem Mindestgehalt von (aktuell) 1.634 Euro brutto (1.307 Euro netto) für Vollzeitbeschäftigte (bzw. von 1.677 Euro brutto oder 1.334 Euro netto bei Umstieg auf den reformierten Handels-KV) weiterhin eine Niedriglohnbranche.

Und mit deutlich über zwei Drittel weiblicher Beschäftigter bildet allem voran der  Einzelhandel zudem eine Frauenbranche mit einer Vielfalt struktureller Benachteiligungen. So ist denn auch die Fluktuation in der Branche  mehrheitlich weiblich. Zusätzlich arbeitet ein Gros der Beschäftigten Teilzeit bzw. „Zwangsteilzeit“ und verdient so nur einen Bruchteil des geltenden Mindestlohns.

Und während der Druck in der Branche stetig steigt, machen sich die Wirtschaftsvertreter während der aktuellen Verhandlungen auch noch über die Beschäftigten lustig. So wurde behauptet, dass Teilzeitbeschäftigte sowieso keinen Stress am Arbeitsplatz hätten und Burn-Out höchstens durch Freizeitstress entsteht.

Parallel dazu fressen die empor gekletterten Lebenserhaltungskosten (insbesondere bei den für das reale Alltagsleben viel aussagekräftigeren Gütern des täglichen Bedarfs) einen immer größeren Anteil der Einkommen auf. Und das betrifft nicht zuletzt auch die regelrechte Explosion der Nettomieten, die seit 2012 rund doppelt so schnell stiegen wie die Haushaltseinkommen. Aber auch TeilzeitlerInnen zahlen „Vollzeitmiete“!

Angesichts all dessen braucht es einerseits dringend eine kräftige Lohnerhöhung von mind. 150 Euro, sowie gleichzeitig weitreichende rahmenrechtliche Verbesserungen. Und gerade im Handel bedarf es zudem einer neuen persönlichen Planungssicherheit von Arbeit und Freizeit, einen Rechtsanspruch auf Blockfreizeit, sowie die 6. Urlaubswoche für alle, von der gerade auch Frauen mit ihrer Doppelbelastung abermals überdurchschnittlich profitieren würden.

KOMintern fordert:

  • Kräftige Gehaltserhöhung mit einem Mindestbetrag von 150,- Euro mehr im Monat brutto (bei Vollzeit, aliquot bei Teilzeit)!
  • Eine Erhöhung der Lehrlingsentschädigung um 180,- Euro!
  • 50% Zuschlag für jede Mehrarbeitsstunde (auch bei Teilzeit)!
  • Volle Anrechnung aller Vordienstzeiten!
  • Rechtsanspruch auf geblockte Freizeit, Rechtsanspruch auf die 4-Tage-Woche!
  • Die 6. Urlaubswoche für alle!
  • „Kurze Vollzeit“ für alle! Her mit der 35-Std.-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich – als 1.Schritt einer weitreichenden Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden!

Quelle:

KOMintern

Österreich