26. Dezember 2024

ver.di: Gesetz ebnet Weg für Tarifvertrag Altenpflege

Anlässlich der morgen (21. Oktober) stattfindenden Anhörung zum Gesetz für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz) bekräftigt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Forderung nach einer deutlichen Aufwertung der Altenpflege. „Das Gesetz selbst sorgt zwar nicht automatisch für bessere Löhne, ebnet aber den Weg für einen Tarifvertrag, der auf die gesamte Altenpflege erstreckt werden kann“, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Damit ausreichend viele Beschäftigte für die Altenpflege gewonnen und gehalten werden können, braucht es bessere Arbeitsbedingungen. Neben einer besseren Personalausstattung muss die verantwortungsvolle und oft auch körperlich und emotional anstrengende Arbeit angemessen vergütet werden.“

Ein Eingreifen der Politik sei notwendig, weil sich vor allem kommerzielle Arbeitgeber in der Altenpflege einer besseren Bezahlung und Tarifverträgen verweigerten. „Bei weit über 10.000 nicht tarifierten Einrichtungen und Diensten können wir nicht alle Arbeitgeber einzeln durch Streiks an den Verhandlungstisch zwingen“, so Bühler. Seit Einführung der Pflegeversicherung tobe in der Altenpflege der wirtschaftliche Wettbewerb. „Hedgefonds ziehen hohe Profite aus diesem gesellschaftlich relevanten Feld der Daseinsvorsorge. Die Politik hat die Altenpflege dem wirtschaftlichen Wettbewerb ausgesetzt, deshalb ist Politik jetzt auch in der Verantwortung, die unsägliche Entwicklung zu stoppen und die Beschäftigten vor Ausbeutung zu schützen.“

Der Pflegemindestlohn habe zu keiner grundsätzlichen Besserung geführt. Er sei zu niedrig und differenziere nicht zwischen Hilfs- und Fachkräften. Selbst die Forderungvon ver.di, einen Urlaubsanspruch über dem gesetzlichen Anspruch zu regeln, scheiterte in der Pflegekommission.

ver.di begrüßt deshalb, dass nach dem Pflegelöhneverbesserungsges etz ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag Vorrang vor dem Pflegemindestlohn hat, und fordert die Arbeitgeber auf, sich an Tarifverhandlungen zu beteiligen. Am 25. Oktober beginnen die Verhandlungen zwischen ver.di und dem  Arbeitgeberverband BVAP. Bis Ende des Jahres soll ein Tarifvertrag abgeschlossen werden, der dann vom Bundesarbeitsminister auf die gesamte Altenpflege in Deutschland erstreckt wird. Die Tarifregelungen müssten dann alle Arbeitgeber einhalten. Bestehende bessere Tarifverträge blieben davon unberührt. Ein bundesweit geltender Tarifvertrag mitrechtlich verbindlichen Mindestbedingungen sichere das Lohnniveau nach unten ab und schütze auch die Anbieter vor einem ruinösen Wettbewerb. Nach Forderung der ver.di-Tarifkommission soll sich der Altenpflegetarifvertrag am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes orientieren.

Darüber hinaus fordert ver.di in einem ersten Schritt eine Begrenzung des Eigenanteils der Pflegebedürftigen. Bisher steigen bei jedem Tarifabschluss die Kosten für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen. „Der Zielkonflikt zwischen fairer Bezahlung der Beschäftigten, ausreichendem Personal und Begrenzung der Kosten für die Pflegebedürftigen muss gelöst werden“, so Bühler. In einem weiteren Schritt fordert ver.di die Einführung einer Pflegevollversicherung, um das Pflegerisiko solidarisch zu finanzieren.

Quelle:

ver.di

Wirtschaft & Gewerkschaft