G20-Gipfel: Entzug der Akkreditierung für Fotografen war rechtswidrig
Als „wichtigen Erfolg für die Pressefreiheit“ begrüßt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) das heutige Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach der Entzug von Presseakkreditierungen durch das Bundespresseamt während des G20-Gipfels 2017 in Hamburg rechtswidrig war. Das Gericht gab damit den Klagen zweier Fotografen statt, denen die bereits erteilte Akkreditierung am 7. Juli 2017 entzogen worden war: „In der Verhandlung ist ganz deutlich geworden: Für diesen historisch bislang einmaligen, schwerwiegenden Eingriff in die Pressefreiheit gab es keine gesetzliche Grundlage“, erklärte die Bundesgeschäftsführerin der deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, Cornelia Berger.
Die dju in ver.di hatte für acht ihrer Mitglieder nach dem G20-Gipfel im August 2017 eine Fortsetzungsfeststellungsklage angestrengt. Über die erste davon wurde heute entschieden: „Die Bundesregierung hat auch vor dem Verwaltungsgericht keine Tatsachen ins Feld führen können, die einen so drastischen Schritt gerechtfertigt hätten. Vielmehr ist erneut deutlich geworden, dass Bundeskriminalamt und Bundespresseamt sich auf Angaben und angebliche Erkenntnisse des Verfassungsschutzes berufen haben, die mehr als fragwürdig waren“, sagte Berger.
Die Frage, wieso immer wieder Journalistinnen und Journalisten in Datenbanken der Sicherheitsbehörden als Sicherheitsrisiko eingestuft würden, obwohl sie nur ihrer grundgesetzlich geschützten journalistischen Arbeit nachgingen, sei eine Frage, die es trotz des positiven Urteils weiter zu stellen gelte: „Personenbezogene Daten von Medienschaffenden landen immer wieder in Datenbanken der Sicherheitsbehörden, wo sie nicht hingehören. Trotzdem kommt man schnell in eine Schublade rein, aber nicht wieder raus. Diesem Skandal werden wir für unsere Mitglieder weiter auf der Spur bleiben“, kündigte Berger an.
Quelle: