ver.di: Existenzminimum darf überhaupt nicht sanktioniert werden
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Sanktionen im Sozialgesetzbuch II (SGB II) und fordert vom Gesetzgeber, „die bestehenden Regelungen aufzuheben und durch ein menschenwürdiges und verfassungskonformes System zu ersetzen“. Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke erklärte: „Das sogenanntes soziokulturelle Existenzminimum darf im Hinblick auf das Sozialstaatsgebot und die das Menschenrecht betreffenden unveränderlichen Artikel des Grundgesetzes überhaupt nicht sanktioniert werden.“
Sanktionen dürften unter anderem nicht zur Gefährdung oder gar zum Verlust der Wohnung führen. Auch die besonders scharfen Sanktionen für unter 25-Jährige Personen müssten abschafft werden. Dies könne eine Basis für eine nachhaltige Entschärfung des Sanktionsregimes bilden, betonte Werneke.
Anlass der Urteilverkündung des BVerfG war die Frage, ob die bestehenden Sanktionen, die bis zum vollständigen Entzug der Leistungen einschließlich der Miete reichen können, verfassungsgemäß sind.
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