Bundesamt und Gerichte verharmlosen Willkürregime in Eritrea
Geflüchtete werden zur Zusammenarbeit mit Verfolger-Regime genötigt
Auf Einladung der Abgeordneten Kathrin Vogler und Michel Brandt (DIE LINKE) fand am Montag im Bundestag anlässlich des Tages der Menschenrechte ein öffentliches Fachgespräch zum Thema »Kriegsdienstverweigerer auf der Flucht – Die Menschenrechtslage in Eritrea und Deutschland« statt. Kathrin Vogler machte zu Beginn deutlich: »Es gibt sehr viele Geflüchtete aus Eritrea. Kaum jemand spricht aber darüber, dass sie vor einem unbefristeten Nationaldienst, einem Kriegs- und Zwangsdienst, geflohen sind. Politische Verfolgung, willkürliche Inhaftierungen und Folter durch das Regime sind an der Tagesordnung.«
»Nach dem Friedensvertrag mit Äthiopien 2018 gab es Hoffnung auf Reformen. Die Grenze zum Nachbarland wurde geöffnet. Aber nur wenige Monate später mussten wir feststellen, dass sich an der Situation in Eritrea nichts geändert hat«, erklärte Rut Bahta von United4Eritrea in ihrem Beitrag.
In Eritrea sind alle Männer und Frauen wehrpflichtig. Schüler*innen werden bereits zur Abschlussklasse in das Militärlager nach Sawa einberufen. Der Nationaldienst ist nicht befristet, so dass Frauen wie Männer einem jahrelangen Zwangsdienst unterliegen. Die UN-Untersuchungskommission zu Menschenrechten in Eritrea kam 2016 in ihren Detailed Findings zu dem Schluss, dass dieser Dienst eine Vielzahl von Menschenrechtsabkommen verletzt und seine Praxis letztendlich Sklaverei darstellt.
»Trotzdem wird den Militärdienstentzieher*innen und Deserteur*innen zunehmend der flüchtlingsrechtliche Schutz nach der Genfer Konvention verweigert«, so Bernd Mesovic, rechtspolitischer Sprecher von PRO ASYL. »Dies ist das Ergebnis einer gezielten politischen Manipulation.« Das Bundesamt und einige Gerichte sprechen inzwischen von einer Gemeinwohlorientierung des Nationaldienstes, der ja im nicht-militärischen Bereich dem Aufbau des Landes diene.
»Es handelt sich bei dem Nationaldienst in keiner Weise um eine freiwillige Tätigkeit«, stellte Rudi Friedrich von Connection e.V. fest. »Die Dienstleistenden unterstehen weiter der Weisung und Aufsicht des Militärs. Tatsächlich wird von den Dienstleistenden eine Unterwerfung unter das Regime des Militärs gefordert. Wer angesichts dessen den Nationaldienst als eine Art Arbeitsbeschaffungsmaßnahme unter schlechten Bedingungen darstellt, macht sich mitschuldig daran, das System der Zwangsarbeit und der ideologischen Zwangserziehung aufrecht zu erhalten.«
Awet Kessete vom Eritreischen Verein für Demokratie, Kultur und voneinander Lernen e.V. schilderte, wie Geflüchtete in Deutschland genötigt werden, sich an die Behörden ihres Verfolgerstaates zu wenden. »Es ist bittere Realität, dass deutsche Behörden von eritreischen Geflüchteten verlangen, sich zur Beschaffung von Urkunden an das eritreische Konsulat zu wenden. Dort werden sie nicht nur zur Zahlung einer Zwangsabgabe verpflichtet, sondern müssen auch ein Reueformular unterzeichnen.« Mit einer Unterzeichnung des Formulars unterwerfen sie sich jedweder Strafverfolgung. Es heißt darin: »Ich bereue, ein Vergehen begangen zu haben, indem ich meine nationalen Verpflichtungen nicht erfüllt habe. Ich (bin) bereit, die angemessenen Maßnahmen zu akzeptieren, über die noch entschieden wird.«
Abschließend stellte Michel Brandt fest: »Die Bundesregierung hält diese Praxis der eritreischen Konsularbehörden in Deutschland für zumutbar. Es ist ein Skandal, dass die deutsche Regierung das zulässt.«
Quelle: