25. November 2024

Bundesamt und Gerichte verharmlosen Willkürregime in Eritrea

Geflüch­te­te wer­den zur Zusam­men­ar­beit mit Ver­fol­ger-Regime genö­tigt

Auf Ein­la­dung der Abge­ord­ne­ten Kath­rin Vog­ler und Michel Brandt (DIE LINKE) fand am Mon­tag im Bun­des­tag anläss­lich des Tages der Men­schen­rech­te ein öffent­li­ches Fach­ge­spräch zum The­ma »Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rer auf der Flucht – Die Men­schen­rechts­la­ge in Eri­trea und Deutsch­land« statt. Kath­rin Vog­ler mach­te zu Beginn deut­lich: »Es gibt sehr vie­le Geflüch­te­te aus Eri­trea. Kaum jemand spricht aber dar­über, dass sie vor einem unbe­fris­te­ten Natio­nal­dienst, einem Kriegs- und Zwangs­dienst, geflo­hen sind. Poli­ti­sche Ver­fol­gung, will­kür­li­che Inhaf­tie­run­gen und Fol­ter durch das Regime sind an der Tages­ord­nung.«

»Nach dem Frie­dens­ver­trag mit Äthio­pi­en 2018 gab es Hoff­nung auf Refor­men. Die Gren­ze zum Nach­bar­land wur­de geöff­net. Aber nur weni­ge Mona­te spä­ter muss­ten wir fest­stel­len, dass sich an der Situa­ti­on in Eri­trea nichts geän­dert hat«, erklär­te Rut Bah­ta von United4Eritrea in ihrem Bei­trag.

In Eri­trea sind alle Män­ner und Frau­en wehr­pflich­tig. Schüler*innen wer­den bereits zur Abschluss­klas­se in das Mili­tär­la­ger nach Sawa ein­be­ru­fen. Der Natio­nal­dienst ist nicht befris­tet, so dass Frau­en wie Män­ner einem jah­re­lan­gen Zwangs­dienst unter­lie­gen. Die UN-Unter­su­chungs­kom­mis­si­on zu Men­schen­rech­ten in Eri­trea kam 2016 in ihren Detail­ed Fin­dings zu dem Schluss, dass die­ser Dienst eine Viel­zahl von Men­schen­rechts­ab­kom­men ver­letzt und sei­ne Pra­xis letzt­end­lich Skla­ve­rei dar­stellt.

»Trotz­dem wird den Militärdienstentzieher*innen und Deserteur*innen zuneh­mend der flücht­lings­recht­li­che Schutz nach der Gen­fer Kon­ven­ti­on ver­wei­gert«, so Bernd Meso­vic, rechts­po­li­ti­scher Spre­cher von PRO ASYL. »Dies ist das Ergeb­nis einer geziel­ten poli­ti­schen Mani­pu­la­ti­on.« Das Bun­des­amt und eini­ge Gerich­te spre­chen inzwi­schen von einer Gemein­wohl­ori­en­tie­rung des Natio­nal­diens­tes, der ja im nicht-mili­tä­ri­schen Bereich dem Auf­bau des Lan­des die­ne.

»Es han­delt sich bei dem Natio­nal­dienst in kei­ner Wei­se um eine frei­wil­li­ge Tätig­keit«, stell­te Rudi Fried­rich von Con­nec­tion e.V. fest. »Die Dienst­leis­ten­den unter­ste­hen wei­ter der Wei­sung und Auf­sicht des Mili­tärs. Tat­säch­lich wird von den Dienst­leis­ten­den eine Unter­wer­fung unter das Regime des Mili­tärs gefor­dert. Wer ange­sichts des­sen den Natio­nal­dienst als eine Art Arbeits­be­schaf­fungs­maß­nah­me unter schlech­ten Bedin­gun­gen dar­stellt, macht sich mit­schul­dig dar­an, das Sys­tem der Zwangs­ar­beit und der ideo­lo­gi­schen Zwangs­er­zie­hung auf­recht zu erhal­ten.«

Awet Kes­se­te vom Eri­trei­schen Ver­ein für Demo­kra­tie, Kul­tur und von­ein­an­der Ler­nen e.V. schil­der­te, wie Geflüch­te­te in Deutsch­land genö­tigt wer­den, sich an die Behör­den ihres Ver­fol­ger­staa­tes zu wen­den. »Es ist bit­te­re Rea­li­tät, dass deut­sche Behör­den von eri­trei­schen Geflüch­te­ten ver­lan­gen, sich zur Beschaf­fung von Urkun­den an das eri­trei­sche Kon­su­lat zu wen­den. Dort wer­den sie nicht nur zur Zah­lung einer Zwangs­ab­ga­be ver­pflich­tet, son­dern müs­sen auch ein Reue­for­mu­lar unter­zeich­nen.« Mit einer Unter­zeich­nung des For­mu­lars unter­wer­fen sie sich jed­we­der Straf­ver­fol­gung. Es heißt dar­in: »Ich bereue, ein Ver­ge­hen began­gen zu haben, indem ich mei­ne natio­na­len Ver­pflich­tun­gen nicht erfüllt habe. Ich (bin) bereit, die ange­mes­se­nen Maß­nah­men zu akzep­tie­ren, über die noch ent­schie­den wird.«

Abschlie­ßend stell­te Michel Brandt fest: »Die Bun­des­re­gie­rung hält die­se Pra­xis der eri­trei­schen Kon­su­lar­be­hör­den in Deutsch­land für zumut­bar. Es ist ein Skan­dal, dass die deut­sche Regie­rung das zulässt.«

Quelle:

Pro Asyl

Eritrea