26. Dezember 2024

Die Auseinandersetzung um die Arbeitszeiten geht weiter

Neben dem Lohn steht die Arbeitszeit seit jeher im Mittelpunkt der Auseinandersetzung zwischen Arbeit und Kapital. Der Einsatz der Gewerkschaften für Arbeitszeitverkürzung war immer ein Kampf gegen Ausbeutung und für sozialen Fortschritt, denn längere Arbeitszeiten bedeuten in der Regel, dass für die Lohnabhängigen die Ausbeutung, und für den Unternehmer die Profite zunehmen.

Jedes Mal, wenn niedrigere Arbeitszeiten durchgesetzt wurden, tat das Patronat so, als würde die Welt untergehen. Das war auch so, als die 40-Stunden-Woche und der Achtstundentag erkämpft und gesetzlich verankert wurden.

Aber soziale Verbesserungen sind in einer kapitalistischen Gesellschaft nie definitive Errungenschaften, und je nach Kräfteverhältnis kann es schnell zu Rückschlägen für die Lohnabhängigen kommen. Auch im Bereich der Arbeitszeiten.

Auf dem Papier gibt es wohl immer noch die 40- Stunden-Woche, aber in der Praxis ist das längst nicht mehr der Fall. Dazu bei trugen zahlreiche Ausnahmeregelungen, aber auch das 1999 erstmals beschlossene PAN-Gesetz, das zu einem Zeitpunkt geschaffen wurde, als das neoliberale Wirtschaftsmodell sich im Aufwind befand und die Gewerkschaften stark unter Druck standen.

Seither nahm die Flexibilisierung der Arbeitszeiten immer größere Ausmaße an, während gleichzeitig die Länge der Arbeitszeiten und der tatsächlichen Wochenarbeitszeit erneut zunahm, begleitet von Stress-Symptomen und Burnout – allerdings bei den Beschäftigten, nicht bei den Unternehmern.

Zu dieser Deregulierung, die in erster Linie der Produktion und dem Profit dient, zählt auch, dass in weiten Teilen der Wirtschaft massiv Überstunden geleistet werden, die aber wegen der Referenzperioden nicht vergütet werden oder, wie die »Chambre des Salariés« erst kürzlich wieder feststellen musste, weder vergütet noch bezahlt werden. Dass das insbesondere in Bereichen geschieht, in denen der Druck auf die Lohnabhängigen stark und die Gewerkschaften schwach sind, darf nicht verwundern.

Noch immer ist es das Patronat, das in der Frage der Arbeitszeiten am längeren Hebel sitzt. Daran haben auch die 2018 gesetzlich eingeführten Arbeitszeitkonten wenig geändert, denn immer mehr Lohnabhängige klagen darüber, dass die Flexibilisierung und Deregulierung der Arbeitszeiten dazu geführt hat, dass sie Arbeit, Familie und Freizeit immer weniger unter einen Hut bekommen.

Abgesehen davon können mehr als die Hälfte aller Lohnabhängigen Arbeitszeitkonten ohnehin nicht nutzen, da sie in Betrieben arbeiten, in denen es weder betriebliche noch sektorielle Kollektivverträge gibt. Ganz im Sinne des Patronats ist auch, dass Überstunden, welche auf das Arbeitszeitkonto übertragen werden, lediglich als normale Arbeitsstunde gerechnet werden.

Die Digitalisierung birgt das Risiko, dass die Arbeitszeiten demnächst weiter dereguliert und noch unübersichtlicher werden, weshalb es kein Zufall ist, dass das Patronat immer neue Anläufe nimmt, um die Gewerkschaften, wo immer das möglich ist, auszuschalten.
Unter diesen Umständen gewinnt die Frage nach gesetzlich geregelten kürzeren Arbeitszeiten an Bedeutung. Gut ist es da, dass die Forderung nach der 35-Stundenwoche bei vollem Lohnausgleich, die seit langem fester Bestand des Forderungskatalogs der KPL ist, zwischenzeitlich aber bei den Gewerkschaften etwas in Vergessenheit geriet, erneut verstärkt von der Gewerkschaftsbewegung aufgegriffen wird.

Doch auch für die Arbeitszeiten gilt, dass Veränderungen im Interesse der Lohnabhängigen nur möglich und zu verwirklichen sind, wenn das entsprechende soziale und politische Kräfteverhältnis geschaffen wird, das sozialen Fortschritt auch gegen den Widerstand des Kapitals möglich macht.

Ali Ruckert

Quelle:

Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek

Luxemburg