Die Menschenrechte in Kuba bestätigen die volle Menschenwürde
Am 10. Dezember feiert die internationale Gemeinschaft den Tag der Menschenrechte. Heute steht unser Planet vor großen Herausforderungen in dieser Frage, wie der Zunahme von Ungleichheit und Armut aufgrund der unfairen internationalen Ordnung, die Zunahme der Auswirkungen des Klimawandels, der das Leben heutiger und künftiger Generationen gefährdet; die Verbreitung von Hass, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz gegenüber Minderheiten; Politisierung, Selektivität und Manipulation bei der Behandlung der Menschenrechte.
In diesem komplexen Szenario hat Kuba wiederholt sein unveränderliches Engagement für die Förderung und den Schutz aller Menschenrechte für alle Menschen mit ihrem wechselseitigen und unteilbaren Charakter bekräftigt.
Zu diesem Zweck arbeitet sie souverän an der Stärkung ihres rechtlichen und institutionellen Rahmens als Teil der Aktualisierung des wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsmodells und aufgrund der Annahme der Verfassung der Republik. In deren Artikel 41 heißt es: „Der kubanische Staat anerkennt und garantiert dem Menschen den Genuss und die unveräußerliche, unverjährbare, unteilbare, universelle und wechselseitig abhängige Ausübung der Menschenrechte, im Einklang mit den Grundsätzen der Progressivität, Gleichheit und Nichtdiskriminierung. Ihr Respekt und ihre Garantie sind für alle verpflichtend.“
Während andere internationale Akteure Raubkriege, Staatsstreiche und die politisierte und selektive Behandlung von Menschenrechten gegen Regierungen fördern, die ihre hegemonialen Interessen nicht erfüllen, hat unser Land 44 der 61 internationalen Übereinkünfte in dieser Angelegenheit ratifiziert – was 72,13% der Gesamtzahl entspricht – und ist somit der Gruppe der UN-Mitgliedstaaten mit der höchsten Anzahl von Ratifizierungen dieser Art zuzuordnen, wie aus dem Nationalen Bericht der Republik Kuba zur allgemeinen regelmäßigen Überprüfung durch den Menschenrechtsrat von 2018 hervorgeht.
Angesichts der von der Regierung der Vereinigten Staaten verhängten Blockade, die die Menschenrechte eines ganzen Volkes verletzt, bietet Kuba weiterhin seine solidarische Zusammenarbeit auf internationaler Ebene an und ist mit dem Aufbau einer immer gerechteren, freien, demokratischen, solidarischen, prosperierenden und nachhaltigen Gesellschaft beschäftigt, die vom Ideal José Martís geleitet wird: «Ich möchte, dass das erste Gesetz unserer Republik das des Kults der Kubaner zur vollen Würde des Menschen ist», und ebenso vom Ausspruch Fidels vom 21. Januar 1959: « Die kubanische Revolution kann als Streben nach sozialer Gerechtigkeit in völliger Freiheit und unter absoluter Achtung der Menschenrechte zusammengefasst werden. »
Kuba und sein Bekenntnis zu internationalen Menschenrechtsbestimmungen:
• Kuba hat eine lange Tradition in der Zusammenarbeit mit allen Menschenrechtsmechanismen, die universell und nichtdiskriminierend angewendet werden.
• Das Land hat die im Rahmen der internationalen Menschenrechtsabkommen eingegangenen internationalen Verpflichtungen weiterhin erfüllt. Wie bereits erwähnt, ist es Vertragsstaat von 44 dieser Instrumente.
• Am 28. September 2015 hinterlegte Kuba die Ratifizierungsurkunde des Übereinkommens Nr. 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit und wurde Teil der Gruppe der IAO-Mitgliedsländer, die die acht grundlegenden Übereinkommen dieser Organisation ratifiziert haben.
• Am 20. Juni 2013 schloss sich Kuba dem Protokoll zur Verhinderung, Unterdrückung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere von Frauen und Kindern an, das das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität ergänzt.
• Kuba ist seit 1991 Vertragsstaat der Konvention über die Rechte des Kindes.
• Die Verfassung der Republik erkennt die Gleichheit aller Bürger und das Verbot der Diskriminierung an. Das Strafgesetzbuch sanktioniert alle Arten von Diskriminierung.
• Kuba hat bedeutende Erfolge bei der Betreuung und Entwicklung der Kinder und Jugendlichen erzielt, die international anerkannt sind, einschließlich vonseiten der Agenturen, Fonds und Programme der Vereinten Nationen, die sich mit sozialen Fragen befassen.
• Kuba hat die Qualität seines Gesundheitssystems mit universeller Deckung und kostenloser Hilfe weiter gefestigt. Laut der Weltgesundheitsorganisation ist es das Land mit der höchsten Anzahl an Ärzten pro Einwohner.
• Laut dem von der UNESCO erstellten Bericht „Bildung für alle in der Welt“ (Education for All in the World Monitoring Report, EFA) von 2015 ist Kuba das einzige Land in Lateinamerika und der Karibik, das alle globalen Ziele von „Bildung für alle in der Welt“ im Zeitraum 2000–2015 erfüllt hat, ein Ziel, das nur ein Drittel der Nationen der Welt erreicht hat. In diesem Bericht wurde Kuba als Land mit einer hohen Bildungsentwicklung anerkannt und in seinem Index für Bildung für alle (IDE) auf den 28. Platz weltweit gestellt.
• Am 3. Oktober 2019 fand in Brüssel, Belgien, eine neue Runde des Menschenrechtsdialogs zwischen Kuba und der Europäischen Union statt, der im Rahmen des Abkommens über den politischen Dialog und die Zusammenarbeit zwischen dem karibischen Land und dem Europäischen Block durchgeführt wird. Die Parteien bekräftigten ihr Interesse, dass der Dialog zu einer wirksamen, konstruktiven und nichtdiskriminierenden Behandlung der Menschenrechtsfrage in multilateralen Foren und zur Konsolidierung des Abkommens über den politischen Dialog und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Kuba beitragen soll.
Quellen: Nationaler Bericht der Republik Kuba an die allgemeine regelmäßige Überprüfung des Menschenrechtsrats von 2018 und Außenministerium Kubas.
Kuba ist Teil der folgenden internationalen Instrumente im Bereich Menschenrechte:
1. Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung;
2. Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung und Bestrafung der Apartheidkriminalität;
3. IAO-Übereinkommen 100 über das gleiche Entgelt von Männern und Frauen für gleichwertige Arbeit;
4. Übereinkommen zur Bekämpfung von Diskriminierungen im Unterrichtsbereich 1960;
5. Protokoll zur Einsetzung einer Kommission für Schlichtung und gute Dienste, die befugt ist, Streitigkeiten beizulegen, die zwischen Vertragsstaaten des Übereinkommens zur Bekämpfung von Diskriminierungen im Unterrichtsbereich von 1962 entstehen können;
6. IAO-Übereinkommen 111 über Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf;
7. Internationales Übereinkommen gegen Apartheid im Sport;
8. Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes;
9. Übereinkommen über die Unverjährbarkeit von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit;
10. Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge;
11. Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus;
12. Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung von Nuklearterrorismus;
13. Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung;
14. Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Menschen vor Verschwindenlassen;
15. Protokoll zur Änderung des Sklaverei-Übereinkommens;
16. Zusatzübereinkommen über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels sowie sklavenähnlicher Institutionen und Praktiken;
17. Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Ausbeutung der Prostitution anderer;
18. IAO-Übereinkommen 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit;
19. IAO-Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit;
20. Übereinkommen über das internationale Recht des Anstands;
21. Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen;
22. IAO-Übereinkommen Nr. 11 über die Vereinigungs- und Koalitionsrechte der Landarbeiter;
23. IAO-Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts;
24. IAO-Übereinkommen 98 über die Anwendung der Grundsätze des Rechts auf gewerkschaftliche Organisation und Tarifverhandlungen;
25. IAO-Übereinkommen 122 über die Beschäftigungspolitik;
26. IAO-Übereinkommen 135 über den Schutz und die Einrichtungen, die Arbeitvertretern in Unternehmen gewährt werden müssen;
27. IAO-Übereinkommen 141 über ländliche Organisationen von Landarbeitern und ihre Rolle bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung;
28. IAO-Übereinkommen 151 über den Schutz des Vereinigungsrechts und die Verfahren zur Bestimmung der Beschäftigungsbedingungen in der öffentlichen Verwaltung;
29. Konvention über die politischen Rechte der Frau;
30. Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit der verheirateten Frau;
31. Übereinkommen über die Zustimmung zur Ehe, das Mindestalter für die Eheschließung und die Eintragung von Ehen;
32. Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau;
33. Konvention über die Rechte des Kindes;
34. Fakultativprotokoll zur Konvention über die Rechte des Kindes über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten;
35. Fakultativprotokoll zur Konvention über die Rechte des Kindes bezüglich des Verkaufs von Kindern, der Prostitution und Kinderpornografie;
36. IAO-Übereinkommen 138 über das Mindestalter;
37. IAO-Übereinkommen 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit;
38. Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen;
39. Genfer Konvention zur Linderung des Schicksals der Verwundeten und Kranken der im Feldzug befindlichen Streitkräfte (Konvention I);
40. Genfer Konvention zur Linderung des Schicksals von Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte auf See (Konvention II);
41. Genfer Konvention über die Behandlung von Kriegsgefangenen (Konvention III);
42. Genfer Konvention über den Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegszeiten (Konvention IV);
43. Zusatzprotokoll zum Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I);
44. Zusatzprotokoll zum Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll II).
Quelle: Nationaler Bericht der Republik Kuba zur allgemeinen regelmäßigen Überprüfung durch den Menschenrechtsrat von 2018.
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