26. Dezember 2024

Gemeinnützigkeit der VVN-BdA Sachsen nicht geklärt

„In Reaktion auf den Entzug der Gemeinnützigkeit für den Bundesverband VVN-BdA habe ich in einer Presseerklärung und auf Nachfragen erklärt, dass dem VVN-BdA Sachsen e.V. die Gemeinnützigkeit für die Jahre  2016-2018 bereits zugestanden wurde. Diese Aussage war nicht korrekt und  beruhte auf einer Nachlässigkeit meinerseits. Ich muss sie daher hiermit zurücknehmen und entschuldige mich für den Fehler!“ so Silvio Lang, 1. Sprecher VVN-BdA Sachsen.

Zur Frage der Gemeinnützigkeit des Landesverbandes erklärt Lang weiter: „Tatsächlich richtig ist, dass wir als VVN-BdA Sachsen e.V. fristgerecht zum Juli 2019 eine Steuererklärung beim Finanzamt Dresden eingereicht haben. Da ich danach keine gegenteilige Rückmeldung von der Geschäftsleitung und dem Schatzmeister erhalten hatte, war ich ohne nochmaliges Nachfragen davon ausgegangen, dass nach der zu erwartenden Bearbeitungszeit ein entsprechender Steuerbescheid beim Verband eingegangen war. Dem ist aber nicht so! Hier liegt mein Versäumnis, mich vor einer öffentlichen Erklärung zur Sachlage nicht über den aktuellen Stand informiert zu haben. Nach den nun erschienen Veröffentlichungen wurde ich aber auf meinen Fehler hingewiesen.“

In der Vergangenheit betrug die Bearbeitungszeit zwischen Einreichung und Erhalt des Steuerbescheides mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit in der Regel ca. zwei Monate.

„Tatsächlich warten wir also – ungewöhnlich lange – auf den Steuerbescheid und damit auch auf die Erteilung der Gemeinnützigkeit. Bislang gibt es aber auch keinerlei signalisierten Bedarf an weiteren Erklärungen oder Unterlagen seitens des Finanzamtes. Wir gehen deshalb und weil wir unsere Arbeit zweifelsfrei als gemeinnützig verstehen, weiter davon aus, dass wir einen entsprechenden Bescheid erhalten werden. Antifaschistische Arbeit, das Wachhalten der Erinnerung an die NS-Verbrechen und der Kampf gegen jegliches Wiedererstarken rechter Ideologien und ihrer Vertreter ist getragen vom Geist unseres Grundgesetzes in Deutschland und dient immer dem Wohle aller Menschen in diesem Land. Es als nicht gemeinnützig einzustufen, wie in Berlin geschehen, bleibt hahnebüchen, gefährlich und ist mit nichts zu rechtfertigen.“

Quelle:

VVN-BdA Landesvereinigung Sachsen

Sachsen