Mehr Tariflohn in der Sozialwirtschaft und Pflege im Land Brandenburg
Mehr als 2.000 Beschäftigte der Sozialwirtschaft und Pflege im Land Brandenburger erhalten ab 1. Januar 2020 zwischen 3 bis 3,29 Prozent mehr Entgelt.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e.V. (PTG) hatten mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Flächentarifvertrag für die Sozialwirtschaft und Pflege im Land Brandenburg die nächste Tariferhöhung ab Januar 2020 gleich mit vereinbart.
Bislang sind fünf Unternehmen der Sozialwirtschaft und Pflege mit mehr als 2.000 Beschäftigten im Land Brandenburg in dem Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e.V. (PTG) Mitglied. Dazu gehört der Landesverband der Volkssolidarität e.V. mit rund 1.000 Beschäftigten, darunter rund 500 Beschäftigte in der ambulanten Pflege. Weiterhin fallen unter den Tarifvertrag die kommunale Gemeinnützige Gesellschaft für Alten- und Behindertenpflege mbH (GGAB) in Bernau, die ASB Altenpflegeheim GmbH in Senftenberg-Brieske, die BWS Spremberg GmbH in Spremberg und die JOB-Spielwerk gGmbH in Teltow. Von diesem Flächentarifvertrag sind die Beschäftigten in der stationären und ambulanten Pflege, in der Kinder- und Jugendhilfe, in den Kitas, in der Behindertenhilfe, in Behindertenwerkstätten, in Beratungsstellen, in den Seniorentreffs und in der Verwaltung und im Service der Sozial- und Pflegeunternehmen erfasst. Die Lohnkosten des Flächentarifvertrages werden jeweils von den Kostenträgern und in der Pflege über die mit den Pflegekassen verhandelten Pflegesätzen refinanziert.
Die Gewerkschaft ver.di erwartet und fordert, dass noch mehr Unternehmen der Sozialwirtschaft und Pflege im Land Brandenburg in dem Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e.V. (PTG) Mitglied werden. Nur mit dem Flächentarifvertrag wird sichergestellt, dass die Beschäftigten für Ihre Arbeit in der Sozialwirtschaft und Pflege die gleichen Arbeitsbedingungen haben, egal ob in Angermünde, in Potsdam oder in Senftenberg. Auch bei den Unternehmen und Wohlfahrtsverbände der Sozialwirtschaft sollten das Interesse bestehen, dass ihre Beschäftigten die gleichen Arbeitsbedingungen haben wie im Nachunternehmen. Immerhin sind die Kostenträger die Kommunen, die Krankenkassen und Pflegekassen.
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