Nach 16 Monaten Untersuchungshaft: Gipfelgegner Loïc ist frei!
Zum Jahresende hat der Kampf gegen staatliche Repression einen Erfolg zu verzeichnen: Nach genau 16 Monaten in Haft kam der G20-Gegner Loïc am 18. Dezember 2019 endlich auf freien Fuß, wenn auch unter strengen Meldeauflagen. Damit gab das Hamburger Landgericht seine Blockadehaltung gegen die wiederholten Anträge auf Haftverschonung auf.
Der französische Aktivist Loïc war von den deutschen Repressionsorganen wegen seiner Beteiligung an den Gipfelprotesten im Juli 2017 in Hamburg mit internationalem Haftbefehl gesucht worden und am 18. August 2018 festgenommen worden, als er seine Eltern in Nancy besuchte. Für eine konkrete Straftat gibt es keine Beweise; stattdessen wird ihm seine bloße Anwesenheit im Demonstrationszug an der Elbchaussee, aus dem heraus es zu militanten Aktionen kam, zur Last gelegt. Anfang Oktober 2018 wurde Loïc an die deutschen Behörden ausgeliefert, die ihn seither im Untersuchungsgefängnis Holstenglacis festhielten.
Der Prozess, der am 18. Dezember 2018 gegen ihn und vier G20-Gegner aus dem Raum Frankfurt begann, versucht – ähnlich wie in den Ronderbarg-Prozessen – die bloße Beteiligung an einer Versammlung zu kriminalisieren, wohingegen der individuelle Tatnachweis in den Hintergrund tritt. Bei der Verfolgung der G20-Proteste werden die verbliebenen Reste rechtsstaatlicher Vorstellungen massenhaft über Bord geworfen, und es ist kein Wunder, dass nun das Kollektivschuldprinzip offenbar in diesem Rahmen als neue Grundlage eines politischen Feindstrafrechts in der Rechtsprechung verankert wird.
Im Gegensatz zu seinen Mitangeklagten verweigerte das Landgericht im Fall von Loïc regelmäßig die Anträge auf Haftverschonung, obwohl er ein WG-Zimmer in Hamburg hat und zu einer Kautionszahlung bereit war.
„Es stellt einen großen Erfolg der Solidaritätsbewegung dar, dass Loïc nun endlich frei ist“, kommentiert Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. die Nachricht. „Allerdings wirft es ein erschreckendes Licht auf den Zustand einer außer Rand und Band geratenen Justiz, dass es dafür sechzehn Monate Haft und ein Jahr zäher Verhandlungstermine gebraucht hat.
Loic und die anderen Angeklagten stehen in erster Linie wegen ihrer politischen Gesinnung und hrerGegnerschaft zum Gipfeltreffen vor Gericht. Die Freilassung von Loïc kann nur ein erster Schritt sein. Wir fordern die sofortige Einstellung des Elbchaussee-Verfahrens und aller weiteren Kriminalisierungsversuche gegen G20-Gegner*innen, die von offensichtlich obsessiven Repressionsorganen unter Missachtung zahlreicher grundlegender Rechte betrieben werden.“
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