28. Dezember 2024

Kommunale Krankenhäuser verweigern bezahlte Pausen bei Wechselschicht

Die Verhandlungen zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) über die Einrechnung der Pausenzeit in die Arbeitszeit bei Wechselschicht und die Aufstockung des Samstagszuschlages an Krankenhäusern brachten heute kein Ergebnis für die Beschäftigten. „Die VKA ignoriert die mehr als angespannte Lage in den Krankenhäusern. Arbeiten an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr muss deutlich attraktiver werden, damit Beschäftigte im Beruf gehalten und junge Menschen für die Gesundheitsberufe gewonnen werden,“ sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, nach den heutigen Verhandlungen.

Die Botschaft an die Beschäftigten sei fatal, so Bühler weiter. Schließlich habe man sich in der Tarifrunde 2018 darauf verständigt, Verhandlungen aufzunehmen, wenn das von der Großen Koalition versprochene Pflegepersonal-Stärkungsgesetz in Kraft tritt. Dann sollte, wie in den anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes bereits geregelt, auch in den Krankenhäusern bei Wechselschicht die Pausenzeit in die Arbeitszeit eingerechnet und der Zeitzuschlag für Samstagsarbeit auf 20 Prozent erhöht werden. Das Gesetz gelte bereits seit Anfang des Jahres.

In einer Mitteilung der VKA an ver.di vom 27. September 2019 hieß es noch, die kommunalen Arbeitgeber wollten sich weiteren Verhandlungen zur Verbesserung der Attraktivität von Wechselschichtarbeit grundsätzlich nicht verschließen, Ziel sei eine einvernehmliche Gesamtlösung. „Und dann kommen die Arbeitgeber heute mit leeren Händen und verspielen die Chance, kurz vor Weihnachten eine gute Nachricht an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu senden“, kritisierte Bühler. Offensichtlich habe man die Zeit seit der ersten Verhandlungsrunde im Juni nicht einmal genutzt, um mit der Politik und den Krankenkassen die Lage zu erörtern. „Was wir heute erlebt haben, ist dreist und kurzsichtig. Alle reden von der erforderlichen Aufwertung und Entlastung der Pflege. Doch statt tarifvertraglich abgesicherte, verlässliche Regelungen zu treffen, zahlen die Arbeitgeber lieber individuelle Abwerbeprämien und nehmen sich gegenseitig das Personal ab.“ Abwerbeprämien schüfen keine zusätzlichen Fachkräfte, diese gewinne man ausschließlich über bessere Arbeitsbedingungen, so Bühler.

Quelle:

ver.di

Wirtschaft & Gewerkschaft