Vergabegesetz Saarland: Tarifbindung wird gestärkt
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hält das geplante „Fairer-Lohn-Gesetz“ im Saarland für einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Tarifbindung und zur Vermeidung von Lohndumping und Wettbewerbsverzerrungen. „Wir begrüßen den Vorstoß des saarländischen Wirtschafts- und Arbeitsministeriums ausdrücklich, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages zur Bedingung für alle betroffenen Branchen zu machen“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Mittwoch in Berlin. Die Gesetzesinitiative sei ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Tarifbindung, trage insgesamt zur Stabilisierung des Tarifsystems bei und sorge direkt und indirekt für eine Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen. „Ich appelliere an die saarländische Landesregierung, dass sie den Vorschlag jetzt zügig umsetzt“, betonte Werneke. Die saarländische Arbeits- und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger hatte zuvor ihre Eckpunkte für eine Weiterentwicklung des „Tariftreue-Gesetzes“ zum „Fairer-Lohn-Gesetz“ vorgestellt.
Derzeit verfügen 14 Bundesländer über Tariftreuegesetze, nur Sachsen und Bayern nicht. Auch beim Bund fehlt bislang bei der Vergabe öffentlicher Aufträge eine Tariftreueregelung per Gesetz. „Vor dem Hintergrund der abnehmenden Tarifbindung und dem großen finanziellen Volumen öffentlicher Aufträge sind Tariftreuegesetze in beiden Bundesländern und beim Bund längst überfällig“, stellte Werneke klar.
Bund und Bundesländer sollten sich nach Ansicht des ver.di-Vorsitzenden bei diesen Regelungen insgesamt besser koordinieren, um gleichwertige soziale und ökologische Standards im Land zu setzen. Der zuständige Bundeswirtschaftsminister könnte dadurch das Tarifvertragssystem in Deutschland nachhaltig stärken.
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