22. Dezember 2024

Änderung des Notfallsanitätergesetzes

„Notfallsanitäter stehen gemäß bestehender Rechtslage mit einem Bein im Gefängnis. Es ist völlig unverständlich, dass sachkundig durchgeführte lebensrettende Maßnahmen bis zum Eintreffen des Notarztes angesichts des ärztlichen Heilkundevorbehaltes strafbar sind“, so Robert Hinke, Leiter des Fachbereichs Gesundheit und Soziales bei ver.di Bayern. „Handeln Notfallsanitäter, machen sie sich potentiell strafbar, handeln sie nicht, machen sie sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig.“ Dies haben das CSU-regierte Bayern und das SPD-regierte Rheinland-Pfalz erkannt und eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die derzeit aber vom Bundesgesundheitsminister bzw. der Bundesregierung blockiert wird.

Die kuriose Situation, dass eigens für Notfallsituationen ausgebildete Notfallsanitäter Qualifikationen vermittelt werden, die sie mangels zugeordneter Kompetenzen eigentlich nicht ausüben dürfen, müsse endlich im Sinne von Handlungs- und Rechtssicherheit zugunsten der Notfallsanitäter, ihrer Patienten und Angehörigen aufgelöst werden, forderte Hinke. „Bislang dürfen invasive Maßnahmen erst bei Eintreffen des Notarztes durch diesen oder unter dessen Aufsicht vorgenommen werden, obwohl es hier auf Sekunden ankommen kann. In Bayern trifft der Notfallsanitäter aber in 20 Prozent der Fälle mehr als 10 Minuten nach dem Rettungswagen am Einsatzort ein, manchmal sind diese auch gar nicht verfügbar. Allein über die Hilfskonstruktion des rechtfertigenden Notstandes nach § 34 Strafgesetzbuch wird ein Ausnahmetatbestand angerufen“, erläutert ver.di-Fachsekretär Lorenz Ganterer. Mitunter mussten Rettungsassistenten bzw. heutige Notfallsanitäter Abmahnungen und Kündigungen wegen Kompetenzüberschreitung in Kauf nehmen.

Angesichts geballter Kritik von ver.di, BRK und anderen bei der Bundestagsanhörung Ende Oktober 2019 sahen sich die Koalitionsfraktionen veranlasst, ihren Vorschlag zurückzunehmen. In den ersten Sitzungswochen dieses Jahres sind Gespräche innerhalb der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD zum weiteren Vorgehen zu erwarten. „Unser Ziel ist weiterhin, dass eine Lösung im Sinne der Bundesratsinitiative gefunden wird. Daher haben wir brieflich Herrn Ministerpräsidenten Söder, Innenminister Herrmann und Gesundheitsministerin Huml unsere Unterstützung angezeigt und unsere Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen dazu aufgefordert, in den nächsten Wochen die gesundheitspolitisch Verantwortlichen ihrer Bundestagsfraktionen bzw. ihre Bundestagsabgeordneten anzuschreiben. Vielen Abgeordneten ist die Bedeutung des Themas für die flächendeckende Gesundheitsversorgung an konkreten Beispielen näher zu bringen“, so Hinke.

Quelle:

ver.di Bayern

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