20. November 2024

Kontrolle der Internetüberwachung ist nicht gegeben

„Ich begrüße es ausdrücklich, dass das Bundesverfassungsgericht sich nun der Praxis der massenhaften Überwachung des Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND) annimmt. Wenn der BND die Kommunikation des weltweit größten Internetknotens in Frankfurt am Main abhört, mitschneidet und auswertet, geht es schließlich nicht um den zielgerichteten Schutz von Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr im Ausland, wie jüngst Ex-BND-Chef Schindler behauptete. Vielmehr wird fahrlässig in das Fernmeldegeheimnis deutscher Grundrechtsträger eingegriffen, und das in einer Größenordnung, für die eine effektive und praktikable Kontrolle nicht gegeben ist“, erklärt André Hahn, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE und Mitglied des Kontrollgremiums für die Geheimdienste, mit Blick auf die morgen beginnenden mündlichen Verhandlungen über die Ausland-Ausland-Fernmeldeüberwachung des BND.

Hahn weiter:

„Bereits der BND/NSA-Untersuchungsausschuss hat gezeigt, dass es technisch nicht möglich ist, den Grundrechtsschutz deutscher Staatsangehöriger sowie ausländischer Staatsangehöriger, die sich zum Kommunikationszeitpunkt in Deutschland aufhalten, zu wahren. Ihre Daten können aus den rein ausländischen Datenverkehren nicht restlos herausgefiltert werden. Selbst die besten Filtermethoden haben zur Folge, dass rechnerisch täglich mehrere Millionen Kommunikationsverbindungen fehl erfasst werden. Das vor drei Jahren in Kraft getretene Gesetz über die Ausland-Ausland-Fernmeldeüberwachung des BND hat diese zuvor eindeutig rechtswidrige Praxis leider legalisiert und mit eingeschränkten Kontrollmöglichkeiten bemäntelt. Ich hoffe sehr, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Einfallstor für anlasslose Massenüberwachung wieder schließt.“

Quelle:

Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag

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