Prozessbeginn gegen die „Drei von der Parkbank“ in Hamburg
Bereits seit Anfang Juli 2019 sitzen zwei linke Aktivisten in Hamburg unter dem Vorwurf im Gefängnis, brennbare Flüssigkeit bei sich getragen zu haben, woraus die Staatsanwaltschaft die Vorbereitung einer Brandstiftung konstruiert. Der Haftbefehl gegen die dritte Genossin, die gemeinsam mit ihnen festgenommen worden war, wurde gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt.
Am 8. Januar 2020 beginnt nun vor dem Landgericht Hamburg der Prozess. Bisher sind 25 Prozesstermine bis April angesetzt.
Als Begründung für die Inhaftierung und Anklage bemühen die Behörden wieder einmal den angeblichen Bezug zum G20-Gipfel vor mittlerweile zweieinhalb Jahren. Ihnen wird vorgeworfen, zum zweiten Jahrestag der Proteste einen Brandanschlag geplant zu haben.
Die drei Linken waren am 8. Juli 2019 in einer Hamburger Grünanlage auf einer Parkbank festgenommen worden. Es folgte eine nächtliche Durchsuchungswelle in verschiedenen Stadtteilen.
Hierbei gingen die Polizeikräfte nach Berichten der Betroffenen sehr martialisch vor. Wohnungstüren wurden eingetreten, Einrichtungsgegenstände demoliert und die vermeintlichen Aktivist*innen teilweise mit vorgehaltener Waffe aus den Betten geholt.
Der Haftrichter ordnete zwei Tage später Untersuchungshaft für zwei Aktivist*innen an, sie werden seitdem in der JVA Holstenglacis festgehalten.
„Wieder einmal wird der Protest gegen den G20-Gipfel bemüht, um ein Riesenverfahren aufzuziehen und jede Verhältnismäßigkeit über Bord zu werfen. Daran zeigt sich der Verfolgungswillen gegen linke Aktivist*innen, der bereits mehrfach unter fadenscheiniger ‚Beweislage‘ zu schweren Verurteilungen geführt hat. Oft genug sind Anklagen aber auch wie ein Kartenhaus in sich zusammengefallen ist, weil sie anscheinend frei herbei assoziiert waren.
Die Rote Hilfe e.V. fordert die sofortige Einstellung des Verfahrens und ruft die kritische Öffentlichkeit zur Prozessbeobachtung auf.“, erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.
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