Sorgerechtsprozess gegen kurdische Aktivistin Zozan G. beendet
Heute fand vor dem Familiengericht Oberhausen (NRW) ein Prozess gegen die kurdische Aktivistin und fünffache Mutter Zozan G. statt. Ihr wurde von Seiten des Staatsschutzes Düsseldorf Kindeswohlgefährdung vorgeworfen. Dieser Einschätzung war das Jugendamt nicht gefolgt, trotzdem wurde ein Prozess angestrengt. Hintergrund der Vorwürfe war die Teilnahme einer minderjährigen Tochter an mehreren kurdischen Demonstrationen, deren Personalien unter anderem bei einer Demonstration am Düsseldorfer Landtag zur Unterstützung des Hungerstreiks gegen die Isolationshaft des PKK-Gründers Abdullah Öcalan aufgenommen worden waren.
Bundesweit hatten sich zahlreiche linke Initiativen mit Zozan G. solidarisiert und die Einstellung dieses eindeutig politisch motivierten Prozesses gefordert. Heute versammelten sich rund 100 Demonstrant*innen vor dem Gericht, um Zozan G. zur Seite zu stehen. Nach etwa zweieinhalb Stunden wurde das Verfahren ohne weitere familiengerichtlichen Maßnahmen beendet. Es wurde sich stattdessen auf eine Verpflichtungserklärung der Eltern geeinigt.
Diese besagt, dass die Kinder wie bisher regelmäßig zur Schule gehen sollen und nach dem Stress durch das Verfahren die Kindernotambulanz aufsuchen müssen. Sie dürfen nicht an verbotenen Versammlungen teilnehmen und sollen sich bei Versammlungen an geltende Gesetze halten. Die Eltern verpflichten sich, dass die Kinder sich rechtlich über Hintergrund und Auswirkungen des PKK-Verbots in der BRD informieren lassen müssen, was der Anwalt der Familie übernimmt. Die Einhaltung der Verpflichtung soll in einem halben Jahr durch das Jugendamt überprüft werden.
Die Durchführung des Prozesses glich einem „Terror-Prozess“. So durften Kundgebungsteilnehmer*innen inklusive Verwandter ersten Grades das Gerichtsgebäude per Beschluss nicht betreten und der Rechtsanwalt Tim Engels wurde von aggressiv auftretenden Justizbeamten vor Betreten des Gerichtssaals gegen seinen Willen durchsucht, um das Handy- und Tonbandverbot durchzusetzen.
„ Auch wenn wir uns mit Zozan und ihren Kindern freuen, bleibt der Prozess ein Skandal. Dass Staatsschutz und Verfassungsschutz ins Sorgerecht einzugreifen versuchen, ist ein Novum und darf sich nicht wiederholen. Dass Kinder dazu verpflichtet werden, zu tun, was sie ohnehin schon immer getan haben, ist wirklich grotesk. Die Androhung des Kindesentzuges im Fall des Eintretens gegen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieges der Türkei in Rojava sowie das Engagement für Freilassung politischer Gefangener wie Abdullah Öcalan steht weiter im Raum. So vielfältig die Repression gegen Aktivst*innen ist, so vielfältig muss unsere Solidaritätsarbeit sein, um die Angriffe abzuwehren. Das Urteil ist nichts desto trotz ein politischer Erfolg und Ergebnis der breiten Solidarität.“, kommentiert Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V., den Ausgang des Verfahrens.
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