22. Dezember 2024

Tarifverhandlungen bei Bodenverkehrsdiensten auf Flughäfen

Am heutigen Freitag, dem 24. Januar 2020 wurden die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste auf den beiden Flughäfen Tegel und Schönefeld in einer dritten Runde fortgesetzt. „Der erhoffte Durchbruch konnte leider wiederum nicht erzielt werden. Die Arbeitgeberseite hat zwar ein Angebot vorgelegt, das aber nicht einigungsfähig ist. Die Arbeitgeber wollen eine Vertragslaufzeit von 36 Monaten, ver.di fordert hingegen einen Tarifvertrag für acht Monate. Damit liegen die Positionen so weit auseinander, dass eine Lösung in weiter Ferne liegt“, so Enrico Rümker, der ver.di-Verhandlungsführer.

Am 14. Februar 2020 werden die Verhandlungen fortgesetzt. „Es ist erforderlich, dass sich die Arbeitgeber bei der Vertragslaufzeit kompromissbereit zeigen, sonst droht auf den Berliner Flughäfen ein eigentlich vermeidbarer Konflikt“, so Enrico Rümker.

Die Arbeitgeberseite wird durch den Allgemeinen Verband der Wirtschaft für Berlin und Brandenburg e. V. vertreten. Am Standort Berlin sind auf der Arbeitgeberseite noch drei große Firmen, die WISAG, die Aeroground und die Swissport sowie die AHS, die ihren Betrieb zum 31.12.2019 eingestellt hat, vertreten.

Der zurzeit geltende Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich und muss von allen Firmen angewendet werden, die Bodenverkehrsdienstleistungen anbieten. Tätig sind in Tegel und Schönefeld über 2.000 Beschäftigte, die Flugzeuge be- und entladen, den Check-in vornehmen oder mit Vorfeldarbeiten wie Fahren von Abfertigungsfahrzeugen oder das Einwinken von Flugzeugen betraut sind. In den vergangenen Jahren sind die Fluggastzahlen erheblich angestiegen, daher haben die Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste mit deutlichen Arbeitsverdichtungen und starken Arbeitsbelastungen zu kämpfen. Ein großer Teil der Beschäftigten in den Bodenverkehrsunternehmen ist zudem teilzeitbeschäftigt. Damit verlagern die Arbeitgeber die unternehmerischen Risiken auf die Beschäftigten, die nur voll arbeiten dürfen, wenn es die Auftragslage nach Ansicht der Arbeitgeber hergibt

Quelle:

ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg

Berlin