22. Dezember 2024

Ehingen: Musikschullehrkräfte endlich fest anstellen

„Der Gemeinderat der Stadt Ehingen hat nach über 20 Jahren jetzt die Chance eine Fehlentscheidung zu korrigieren, und die Lehrerinnen und Lehrer der städtischen Musikschule wieder fest anzustellen,“ so Siegfried Heim, Leiter des Fachbereichs Kunst und Medien von ver.di Baden-Württemberg. 1997 hatte die Stadt die Festanstellung von Musikschullehrern beendet und beschäftigt diese seither mit Honorarverträgen, die jeweils auf ein Schuljahr befristet sind.

„Die Stadt Ehingen muss sich deshalb den Vorwurf gefallen lassen, einen wichtigen Bereich der kulturellen Jugendbildung mit unterbezahlten Scheinselbstständigen zu betreiben“, so Heim weiter.

Die an der Musikschule Ehingen beschäftigten Lehrkräfte hatten schon vor einem knappen Jahr ihre Vertragssituation gegenüber der Musikschulleitung angesprochen und suchen seit Herbst vorigen Jahres immer wieder auch das Gespräch mit den Parteien und dem Oberbürgermeister. Deshalb ist das Thema für die Gemeinderatssitzung Ende Januar zur Beschlussfassung vorgesehen. ver.di verweist in diesem Zusammenhang auf den „Stuttgarter Appell“ des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM), in dem es heißt: „Der Verband deutscher Musikschulen (VdM) fordert die Träger seiner Mitgliedsschulen auf, den Anteil angestellter Lehrkräfte kontinuierlich zu erhöhen, um die im Positionspapier der Kommunalen Spitzenverbände geforderte Qualität der öffentlichen Musikschulen zu gewährleisten.“

„Die Stadt Ehingen könnte die meisten ihrer Musikschullehrer fest in tariflich abgesicherten Arbeitsverhältnissen beschäftigten“, so ver.di-Landesfachbereichsleiter Heim, der weiter kritisiert, dass auch die gezahlten Honorare in Ehingen deutlich zu niedrig sind, da die Musikschullehrerinnen und -lehrer Kranken- und Rentenversicherung komplett selbst bezahlen müssten, ohne den Arbeitgeberanteil, den Angestellte bekommen. Zudem sind die Bruttohonorare aus den Gehältern von Berufsanfängern hergeleitet und berücksichtigten keinerlei Berufserfahrung.

Auch das Argument, dass bei Festanstellung Flexibilität verloren gehe, weist Heim zurück: Es werde immer einzelne Musikschullehrer geben, die aus privaten oder beruflichen Gründen als selbstständige Honorarkräfte arbeiten wollen und dabei den Musikschulen helfen, Schwankungen bei den Schülerzahlen auszugleichen. Dies sei jedoch kein Argument, allen Musikschulbeschäftigten, die dies möchten, eine tariflich abgesicherte Festanstellung zu verweigern – insbesondere dann, wenn man berücksichtigt welche wertvolle Arbeit von den Lehrkräften in hoher Qualität erbracht werde, so Heim.

Quelle:

ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

Baden-Württemberg