22. Dezember 2024

100 Jahre Betriebsrätegesetz heißt 100 Jahre Kampf für bessere Arbeitsbedingungen

„Arbeiter- und Soldatenräte legten vor 100 Jahren den Grundstein für unsere betriebliche Demokratie. Die Wahlbeteiligungen in Betrieben sind heute ein klarer Ausdruck dieser Demokratie. Der Anteil der Wählerinnen und Wähler bei Betriebsratswahlen, in der Beschäftigte ihre Interessensvertretung direkt wählen, ist seit Jahren mit 75 bis 80 Prozent auf konstant hohem Niveau. Deshalb gilt es heute mehr denn je, diese gelebte Demokratie zu schützen“, erklärt Jutta Krellmann, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf das Betriebsrätegesetz, das am 4. Februar 1920, also vor 100 Jahren, in Kraft trat. Das Betriebsrätegesetz gilt als Vorläufer des heutigen Betriebsverfassungsgesetzes.

Krellmann weiter:

„In über 90 Prozent der Betriebe, die die Voraussetzungen für einen Betriebsrat erfüllen, gibt es jedoch keinen Betriebsrat. Die Bundesregierung ist verpflichtet, der Erosion von Betriebsräten endlich entgegenzuwirken. Sie darf sich nicht weiter vor ihrer Verantwortung drücken. Angriffe auf Betriebsräte oder diejenigen, die einen gründen wollen, sind Angriffe auf unsere Demokratie. Diese autoritären, demokratiefeindlichen Tendenzen müssen gestoppt werden. Die Antwort von Arbeitsminister Heil, das vereinfachte Wahlverfahren auszuweiten, ist keine Lösung. Die Einführung 2001 hat zwar damals für einige Betriebe die Wahl verkürzt, aber keine Trendwende herbeigeführt.

Betriebliche Mitbestimmung braucht besseren Schutz und größere Anerkennung. Auch muss die Mitbestimmung erweitert werden, um den heutigen Herausforderungen gerecht zu werden. Beschäftigte sollen nicht nur zuschauen, sie sollen mitentscheiden können.“

Quelle:

Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag

Wirtschaft & Gewerkschaft