Auf dem Weg zur dritten Schuld?
Antifaschismus und Gemeinnützigkeit aus politischer und juristischer Sicht
Der Entzug der Gemeinnützigkeit der Bundesvereinigung der VVN-BdA hat hohe Wellen geschlagen. Was sind die politischen Hintergründe dieser Entscheidung? Wie kann es sein, dass eine geheimdienstliche „Verufserklärung“ nach § 51 der Abgabenordnung und der entsprechenden Ausführungsbestimmung durch das Bundesfinanzministerium angeblich „zwingend“ zum Entzug der Gemeinnützigkeit führt?
Artikel 139 Grundgesetz, der die Gültigkeit der alliierten Gesetzgebung zur Befreiung Deutschlands von Faschismus und Militarismus in der Bundesrepublik Deutschland zum Inhalt hat, ist keineswegs der einzige deutliche Beleg dafür, das dieses eine eindeutig antifaschistische Grundierung hat bzw. gehabt hat.
Diese Deutung wird seit langem, in letzter Zeit aber zunehmend von der fatalen „Antiextremismus“-Theorie überlagert, die insbesondere von „Wissenschaftler*innen“ aus dem Umfeld des Bundesamtes für Verfassungsschutz vertreten wird. Zur Waffe wird sie in den Händen der Verfassungsschutz- und neuerdings Finanzämter.
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