21. November 2024

GEW: „Befristungswesen in der Wissenschaft eindämmen – jetzt!“

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Deutschen Bundestag zu einer Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) noch in dieser Wahlperiode aufgefordert. „Immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten, lange und steinige Karrierewege – Lehre und Forschung an deutschen Hochschulen erfolgen unter höchst prekären Bedingungen. Es wird höchste Zeit, dass das Parlament Schlupflöcher im Gesetz stopft, damit es endlich mehr Dauerstellen für Daueraufgaben, Mindestlaufzeiten für Zeitverträge und verlässliche Karrierewege in der Wissenschaft gibt“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung, aus Anlass der heutigen Plenardebatte des Bundestags zum WissZeitVG.

„Die Bundesregierung verschleppt die Fertigstellung der 2020 vorgesehenen Evaluation des WissZeitVG bis 2022, also bis nach der nächsten Bundestagswahl. So lange können weder die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler warten, die sich von einem Kurzzeitvertrag zum nächsten hangeln müssen, noch die Studierenden, deren Betreuung unter dem Hire-and-Fire-Prinzip leidet. Der Bundestag muss daher schon jetzt die Weichen für eine Reform des Gesetzes stellen und das Befristungswesen in der Wissenschaft eindämmen“, mahnte Keller.

Als vordringlich für eine WissZeitVG-Novelle erklärte Keller eine präzise Eingrenzung der Voraussetzungen für eine Befristung und die verbindliche Vorgabe von Mindestvertragslaufzeiten. „Geht es nach den Kanzlerinnen und Kanzlern der Universitäten, kann praktisch jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler mit einem Zeitvertrag abgespeist werden. Dem muss der Gesetzgeber einen Riegel vorschieben. Nur wenn sich jemand beispielsweise durch eine Promotion wissenschaftlich qualifiziert, ist eine befristete Beschäftigung gerechtfertigt“, sagte der GEW-Vize.

„Ich freue mich, dass die Fraktionen der FDP und der Linken im Bundestag die Diskussion über eine Reform des WissZeitVG wieder auf die Tagesordnung gesetzt haben. Auf dem 10. Follow-up-Kongress der GEW zum Templiner Manifest am 11. März in Berlin werden wir mit neuen Daten zu den Auswirkungen des Gesetzes auf die Befristungspraxis an den Hochschulen einen eigenen Debattenbeitrag leisten“, kündigte Keller an.

Quelle:

GEW – Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Jugend, Schule & Uni