21. November 2024

GEW: „Ein Schlag ins Gesicht der Lehrkräfte“

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisiert die Einigung zwischen dem Goethe-Institut und der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu Lasten der Honorarlehrkräfte als „sozialpolitischen Skandal“. Den Lehrkräften drohten Nachzahlungen in die Rentenversicherung, während sich der Arbeitgeber mit offiziellem Segen die Hände in Unschuld wäscht. „Es entsteht der Eindruck eines Ablasshandels auf Kosten der Honorarlehrkräfte. Mit dem Freibrief der Rentenversicherung darf das Goethe-Institut nun wieder behaupten: Es war alles in Ordnung“, sagte Daniel Merbitz, GEW-Vorstandsmitglied für Tarif- und Beamtenpolitik, am Dienstag in Frankfurt a.M. „Für die Betroffenen ist das ein Schlag ins Gesicht: Nach dem Motto ‚Ätsch, wir haben alles richtig gemacht‘ stellt das Goethe-Institut fest: Wir haben der Rentenversicherung nicht rechtswidrig Beiträge vorenthalten. Wir durften euch prekär beschäftigen. Ihr hingegen steht jetzt im Verdacht, eure Rentenbeiträge nicht ordentlich gezahlt zu haben.“ Merbitz betonte, dass dringender politischer Handlungsbedarf bestehe, um zu verhindern, dass sich die Arbeitgeber weiter aus der sozialen Verantwortung stehlen. Nur so ließen sich Honorarlehrkräfte wirksam schützen.

Am 16. Januar 2020 verkündete der Vorstand des Goethe-Instituts in einer Rundmail, dass die Betriebsprüfung durch die DRV, die sich über drei Jahre hinzog, abgeschlossen sei. Das überraschende Ergebnis: Entgegen der ursprünglichen Annahme der DRV, dass nahezu alle Honorarlehrkräfte „scheinselbstständig“ gewesen seien, kommt sie nun zum gegenteiligen Urteil. Kurz darauf flatterten den ehemaligen Lehrkräften entsprechende Mitteilungen der Rentenversicherung ins Haus. Jetzt droht ihnen eine individuelle Überprüfung, ob sie ihrer Versicherungspflicht als selbstständige Lehrkräfte nachgekommen sind – mit womöglich hohen Beitragsnachforderungen. Die GEW bewertet das Prüfergebnis als fragwürdig und wirft der DRV „Tatsachenverdrehung“ und „Realitätsverleugnung“ zu Lasten der Honorarlehrkräfte vor.

Die DRV ist dafür zuständig zu kontrollieren, ob bei Arbeitsbeziehungen „Scheinselbstständigkeit“ der Beschäftigten vorliegt. So soll verhindert werden, dass den Sozialversicherungen – und damit der Solidargemeinschaft – Beiträge vorenthalten werden. Zugleich soll sichergestellt werden, dass die Betroffenen in geeigneter Weise sozial abgesichert sind. Diese richtige Intention wurde durch das Verfahren der Betriebsprüfung beim Goethe-Institut geradezu in ihr Gegenteil verkehrt.

Nach Informationen der GEW hat sich das Goethe-Institut mit der DRV auf eine Nachzahlung für bestimmte Beschäftigtengruppen geeinigt. Davon ausgenommen sind jedoch alle Honorarlehrkräfte, die mit Abstand größte Gruppe, um die es bei der Betriebsprüfung ging. Ihnen wird in gleichlautenden Schreiben der DRV nun pauschal Selbstständigkeit attestiert. Die Folge: Es wird keine individuelle Statusprüfung vorgenommen. Die betroffenen Lehrkräfte haben deshalb keine Chance, das Ergebnis der Prüfung zu beeinflussen. Damit unterliegen sie der Rentenversicherungspflicht. Als Selbstständige müssen sie die Beiträge komplett selber tragen.

Quelle:

GEW – Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Jugend, Schule & Uni