29. Dezember 2024

Betriebliche Mitbestimmung auch in der Covid-19-Krise

„Betriebsräte müssen auch in Zeiten einer Pandemie beschlussfähig bleiben. Deshalb begrüßen wir die Ministererklärung von Hubertus Heil, die die Beschlussfähigkeit der Betriebsräte auch per Video- und Telefonkonferenz ermöglicht. Diese Krisenlösung muss auch im Betriebsverfassungsgesetz aufgenommen werden“, erklärt Jutta Krellmann, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit der Fraktion DIE LINKE, zur Ministererklärung „Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Betriebsräte mit Blick auf Covid-19“ von Hubertus Heil.

Krellmann weiter:

„Aktuell haben Betriebsräte viele wichtige Entscheidungen zu treffen. Sie entscheiden mit über die Einführung von Kurzarbeitergeld oder den aktuell ausgesprochen wichtigen Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Ihre Beschlussfähigkeit darf auch in solchen Krisenzeiten nicht gefährdet werden. Im Gegenteil, ihr Wissen und ihre Kompetenz müssen gehört werden. Genauso wichtig und richtig ist es aber auch, die Gesundheit der Betriebsratsmitglieder nicht unnötig in Gefahr zu bringen. Deshalb ist es die richtige Entscheidung, Betriebsräten durch eine behördliche Anweisung, die Beschlussfähigkeit auch per Video- oder Telefonkonferenz zu ermöglichen.

Die Krise darf kein Türöffner für eine Schwächung der betrieblichen Mitbestimmung sein. Betriebsräte brauchen den persönlichen Austausch, um Entscheidungen zu treffen. Die Erfahrungen von Gewerkschaften und Betriebsräten haben zu oft gezeigt, dass einige Arbeitgeber kein Interesse daran haben, dass Betriebsräte regelmäßig zusammenkommen. Deshalb sollten nur Ausnahmen wegen gesellschaftlichen Ausnahmesituationen und durch eine behördliche Anordnung möglich sein.“

Quelle:

Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag

Wirtschaft & Gewerkschaft