28. Dezember 2024

Corona: Erziehungsdienst und Soziale gefordert

Kinderbetreuungseinrichtungen dienen als Noteinrichtung für alle Beschäftigten in der kritischen Infrastruktur. Die Schulen, Kinder-, Jugend und Freizeitreinrichtungen sind geschlossen, aber die Bedarfe an Beratung und Betreuung groß wie nie. In den Jobcentern arbeiten die Leistungsabteilungen unter Hochdruck. „Das sind nur drei Beispiele, wie wichtig die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in diesen Zeiten sind“, berichtete Brigitte Zach von ver.di Bayern.

Zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens und der kritischen Infrastruktur können die Eltern ihre Kinder in ihre Einrichtung geben. Der Kreis der Eltern wurde sogar noch ausgeweitet, die Gruppen sind wegen der Infektionsgefahr klein. Ohne die Arbeit des pädagogischen Fachpersonals könnten die Beschäftigten in der kritischen Infrastruktur ihre Arbeit zugunsten aller nicht bewältigen, so Zach. Die Arbeit erfolgt unter erschwerten Bedingungen, da Schutzmaßnahmen im Umgang mit Kindern schwer möglich sind. Eine Anwesenheitspflicht des gesamten pädagogischen Personals in den Einrichtungen erscheint nicht sinnvoll.

Bei den Beschäftigten der Sozialen Arbeit hat sich durch die Schließung der Schulen und von Angeboten, wie z. B. von Kinder- und Jugendzentren und Freizeiteinrichtungen die Arbeit verlagert. Die Beschäftigten sind trotzdem da für die Kinder und Jugendlichen und ihre Eltern sowie für die Beratung und Betreuung hilfsbedürftiger Menschen, wie Senioren, Obdachlose und Asylsuchende.

Die professionelle Arbeit muss weitergehen und andere Wege gehen und finden, um weiteren und größeren Schaden von Menschen und des gesellschaftlichen Lebens auch nach Corona so gut wie möglich zu vermeiden.

Die Arbeit der Sozialen Dienste betrifft manchmal auch diejenigen, die zu den Risikogruppen gehören oder infiziert sind. Hier können Schutzmaßnahmen oftmals nur eingeschränkt eingesetzt werden. Die Arbeitgeber haben deshalb die Fürsorgepflicht, auch unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung, so weit wie möglich Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu unternehmen, die gefährdeten Arbeitsfelder zu unterstützen und nötigenfalls auch für personelle Verstärkung zu sorgen.

Einige Bereiche der Privatwirtschaft, wie z. B. der Produktion haben zulasten ihrer Beschäftigten u.a. mit Kündigung und Kurzarbeit reagiert. Die Betroffenen wollen so schnell wie möglich Leistungen beziehen und existenzbedrohende Situationen vermeiden. Die Jobcenter haben für den Publikumsverkehr geschlossen, aber in der Leistungsabteilung wird mit Hochdruck gearbeitet. So können alle, die mit den Gesetzen zur sozialen Absicherung gemeint sind, diese auch in Anspruch nehmen.

Deshalb gelte allen Beschäftigten im Erziehungsdienst, allen sozialen Diensten und in der Leistungsverwaltung der Jobcenter unser aller Dank und unsere Wertschätzung, betont Zach: „Gut, dass es euch gibt!“

Quelle:

ver.di Bayern

Bayern