27. Dezember 2024

Corona: KAV lässt Beschäftigte bei Betreuungsproblemen im Regen stehen

Der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) empfiehlt seinen Kommunen, dass Beschäftigte bei Problemen mit der Kinderbetreuung aufgrund der angekündigten Kita- und Schulschließungen dafür Urlaub nehmen müssten. „Hilfe sieht anders aus“, zeigt sich ver.di-Landesleiter Detlef Ahting erstaunt und verweist auf das Land, das seine Beschäftigten unproblematisch unterstützt und vom Dienst befreit – bei Weiterzahlung der Bezüge, wenn Kinder nicht unterzubringen sind. „In einer so außergewöhnlichen Situation ist es gut, dass das Land seine Beschäftigten mit den auftretenden Herausforderungen durch die Schließungen nicht alleine lässt, so wie es der KAV mit seiner Empfehlung tut“, so Ahting.

In seinem Rundschreiben an z.B. Landkreise, Städte, Gemeinden, Zweckverbände, sonstige Körperschaften, Unternehmen im öffentlich-rechtlichen Vorfeld sowie Vereine und Stiftungen des Privatrechts ist der KAV konsequent: „Es besteht kein Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung. Die Beschäftigten sind auf die Inanspruchnahme ihres Erholungsurlaubs zu verweisen.“ Schon eine Woche vorher hatten dagegen Finanzministerium und Innenministerium gegenüber den Beamt*innen und Tarifbeschäftigten des Landes ganz anders verkündet: Wer seine Kinder nicht betreuen könnte, dürfe nach vorheriger Prüfung des Einzelfalls für eine Übergangszeit zuhause bleiben. Auch werde die Möglichkeit von Homeoffice offensiv geprüft. ver.di begrüßt, dass einige Kommunen bereits angekündigt haben, sich nicht an die KAV-Empfehlung halten zu wollen.

Ahting lobt das Land für diese Regelung: „Wir müssen alles tun, dass Beschäftigte in dieser schwierigen Situation der Rücken gestärkt wird.“ ver.di appelliert im gleichen Zusammenhang an alle anderen Arbeitgeber*innen, für ihre Arbeiternehmer*innen ebenfalls Unterstützung anzubieten. „Gerade in Krisenzeiten sind die Unternehmen und Dienststellen auf ihre Beschäftigten angewiesen – man darf sie nicht im Regen stehen lassen“, so der Landesleiter.

Quelle:

ver.di Landesbezirk Niedersachsen-Bremen

Niedersachsen