24. November 2024

Einzelhandel: ver.di kritisiert kompromisslose Haltung der Arbeitgeber

Als „erstaunlich unangemessen und wenig hilfreich“ charakterisiert Stefanie Nutzenberger, Mitglied im Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die kompromisslose Haltung der Arbeitgeber des Einzelhandels beim Thema Kurzarbeitergeld. ver.di hatte den HDE dazu aufgefordert, angesichts der Coronakrise mit der Gewerkschaft schnellstmöglich eine tarifliche Regelung zum Kurzarbeitergeld abzuschließen und darin u.a. eine branchenweite Aufstockung des Kurzarbeitergelds auf 90 Prozent zu vereinbaren.

„Die Vorbedingungen der Arbeitgeber für eine Verhandlungsaufnahme zeugen von keinerlei Kompromissbereitschaft und sind damit wenig hilfreich in dieser Krise. Es geht jetzt darum, die Existenz der Beschäftigten und ihrer Familien sowie die Unternehmen zu retten“, erklärte die Gewerkschafterin.

Eine im Flächentarifvertrag von NRW vorgesehene vierwöchige Ankündigungsfrist für Kurzarbeit sei grundsätzlich richtig, so Nutzenberger. „In Notsituationen haben wir auch bisher Lösungen gefunden. Die Branche ist seit Jahren von massiver Tarifflucht gekennzeichnet. Es werden fast nur noch Teilzeitverträge angeboten und nicht wenige Beschäftigte leben von der Hand in den Mund. Deshalb ist eine weitere Aushöhlung der Tarifbindung der falsche Weg“, sagte Nutzenberger. „Erst recht in dieser Krisenzeit müssen die Beschäftigten durch Tarifverträge geschützt werden.“

Es sei jetzt auch nicht die Zeit dafür, ideologische Vorbedingungen inhaltlicher Art für Tarifverhandlungen zu stellen, wie der HDE das derzeit tue. „Diktate sind keine Verhandlungen.“ Man rufe den HDE dazu auf, seiner Verantwortung und der allgemeinen Lage gerecht zu werden: „Die Zeiten erfordern nicht den Aufbau von Hürden, sondern Kompromissfähigkeit.“

Nutzenberger verwies darauf, dass die Krise heute und in der Zukunft Sanierungsmaßnahmen in Unternehmen notwendig machen werde. „Es ist im Sinne aller Beteiligten, darauf nicht mit operativer Hektik zu reagieren. Für Notfälle haben wir auch schon in der Vergangenheit das Mittel des Sanierungstarifvertrages angewandt, um Unternehmen zu sanieren und damit Arbeitsplätze nachhaltiger zu erhalten“, so Nutzenberger.

Um den Abschluss eines Tarifvertrags Kurzarbeitergeld im Interesse von Unternehmen und Beschäftigten schnellstmöglich zu realisieren, hat ver.di vorgeschlagen, ein entsprechendes Pilotverfahren für NRW durchzuführen.

Es gibt für Kurzarbeit keine gesetzlich geregelten Ankündigungsfristen. Aber in etlichen Tarifverträgen existieren dazu Regelungen. Kurzarbeit ist mitbestimmungspflichtig. Dort, wo kein Betriebsrat existiert, muss das Einverständnis der Beschäftigten eingeholt werden. Betriebsvereinbarungen müssen den Tarifvertrag berücksichtigen bzw. besser als die tarifvertraglichen Regelungen sein. Einseitig seitens der Arbeitgeber kann Kurzarbeit also nicht angeordnet werden.

Quelle:

ver.di

Wirtschaft & Gewerkschaft