„Licht und Schatten“
Bildungsgewerkschaft zu Entscheidungen von Bundestag und Bundesrat zur Bewältigung der Corona-Krise
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erkennt in den Maßnahmen für den Bildungsbereich, die Bund und Länder jetzt beschlossen haben, viele richtige Entscheidungen, aber auch noch weiteren Handlungsbedarf. „Es gibt Licht und Schatten. Wir werden uns dafür einsetzen, dass bei Bedarf nachjustiert wird“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Freitag in Frankfurt a. M. mit Blick auf die Entscheidungen im Bundesrat.
Mehrere Bundesländer hätten bereits zugesagt, die Finanzierung der Kitas und sozialen Einrichtungen sicher zu stellen. „Jetzt müssen die anderen nachziehen“, betonte Tepe. Dafür mache sich die GEW weiter stark, damit die Arbeitsplätze erhalten bleiben und die Einrichtungen nach der Krise möglichst schnell den Betrieb wieder aufnehmen können.
Für die übrigen Länder und alle anderen Träger der sozialen Arbeit etwa in der ambulanten Jugendhilfe zeichne sich mit dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) eine Auffanglösung durch die Bundesregierung ab: Alle Träger könnten Zuschüsse von 75 Prozent erhalten. „Diese Deckelung reicht aber schon kurzfristig nicht aus, damit die Träger ihr Personal weiter bezahlen können. Hier muss nachgearbeitet werden“, sagte die GEW-Vorsitzende. Zudem sei nicht klar definiert, welche Vorgaben die Träger erfüllen müssen, um die Zuschüsse zu erhalten.
„Die Kitas, die Notdienst leisten, müssen in das staatliche Versorgungsnetz aufgenommen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass beispielsweise ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen“, mahnte Tepe an. „Für die Notdienste brauchen wir klare arbeitszeitliche Regelungen.“ Sie setzte sich dafür ein, Risikogruppen nicht in die Notdienstplanung einzubeziehen.
„Insgesamt wird es gute Regelungen für die Beschäftigten in der Weiterbildung geben“, stellte Tepe fest. Die GEW hatte unter anderem in einem Brief an Kanzlerin Angela Merkel (CDU) dringenden Handlungs- und Regelungsbedarf für Einrichtungen und Kurse der Integration sowie der Weiterbildung ebenso wie Schutzmaßnahmen für die Honorarlehrkräfte angemahnt. Die Träger der Maßnahmen erhielten jetzt Zuschüsse von bis zu 75 Prozent, wenn sie Arbeitskräfte, Räume und Sachmittel zur Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung stellen sowie neue Lernformen und digitale Formate einsetzen. Die Träger hätten zudem die Möglichkeit, das Krisen-Kurzarbeitergeld zu beantragen. Hierfür hätten sich alle Gewerkschaften eingesetzt. Soloselbstständige Lehrkräfte könnten bei den Landesbanken eine Soforthilfe von bis zu 9.000 Euro bekommen. Wenn ihre wirtschaftliche Existenz bedroht ist, könnten Honorarlehrkräfte in einem vereinfachten Verfahren Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten. Dies schließe auch die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung ein. „Mit diesen Maßnahmen ist für Soloselbstständige, die meist keine großen Rücklagen haben und deshalb in der Krise schnell existenzielle Probleme bekommen, ein ordentliches Auffangpaket geschnürt worden“, unterstrich Tepe.
Tepe mahnte Bund und Länder, auch die als Folge der Corona-Krise in Not geratenen Studierenden und Lehrenden an Hochschulen nicht im Regen stehen zu lassen. „Studierenden, die jetzt ihre Jobs verlieren und ihr Studium nicht weiter finanzieren können, muss jetzt unbürokratisch geholfen werden: mit einem Studienfonds sowie einem erweiterten Zugang zur Grundsicherung nach SGB II – analog zu den Erleichterungen für Selbstständige. Auch für Lehrbeauftragte müssen die Soforthilfen für Selbstständige geöffnet werden, wenn sie aufgrund des Ausfalls von Lehrveranstaltungen ihre Bezahlung und Existenzgrundlage verlieren“, sagte die GEW-Vorsitzende.
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