Kurzarbeitergeld sofort auf 90 Prozent erhöhen
„Es ist völlig inakzeptabel, dass die Arbeitgeber neben Staatsgarantien in Milliardenhöhe nun auch noch einseitig von den Sozialbeiträgen beim Kurzarbeitergeld entlastet werden. Für viele Beschäftigte ist das Kurzarbeitergeld existenzbedrohend niedrig – es muss sofort auf 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts angehoben werden. Die Lockerung der Zuverdienstgrenze auf freiwilliger Basis wirkt hier besonders zynisch. Angesichts der Lohneinbußen von bis zu 40 Prozent dürfte der ökonomische Zwang zum Zuverdienst überwiegen, und das hat dann mit Freiwilligkeit nichts zu tun“, kommentiert Susanne Ferschl, stellv. Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, die jüngsten Äußerungen von BA-Chef Detlef Scheele.
Ferschl weiter:
„Bei 2,15 Millionen Kurzarbeitern fließen ca. 680 Millionen Euro aus der Arbeitslosenversicherung direkt in die Kassen der Arbeitgeber. Das schwächt die Versicherung, die gerade jetzt gestärkt werden sollte, um nach der Krise die Konjunktur zu stabilisieren. Aber nicht mal in Zeiten des Notstands ist die Bundesregierung, insbesondere die CDU/CSU, dazu in der Lage, Arbeitnehmern und Arbeitgebern das gleiche Maß an Solidarität zukommen zu lassen. Deshalb ist die Auszahlung des Kurzarbeitergelds an eine Beschäftigungsgarantie zu knüpfen. Betriebe mit Beschäftigten, die Kurzarbeitergeld beziehen, werden gesetzlich dazu verpflichtet, für mindestens ein Jahr betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen.
Es ist auch darüber nachzudenken, warum Unternehmen, die vom Kurzarbeitergeld und der Erstattung von Sozialbeiträgen in der Krise profitieren, diese Beträge nicht nach Überwindung der Krise zurückzahlen sollten. Das gilt für Überbrückungskredite zur Überwindung von Liquiditätsengpässen, wie sie die Bundesregierung gegen die Auswirkungen der Corona-Krise für die Wirtschaft durchaus zurecht vorsieht, schließlich auch. Auch wird das Kurzarbeitergeld allein aus den Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Die Risikoabwehr ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb muss das Kurzarbeitergeld durch den Bund bezuschusst werden.“
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