Sonntagsöffnung und Hamsterkäufe: ver.di fordert konkrete Maßnahmen zum Schutz der Verkäufer*innen
Der Hamburger Senat hat in seiner letzten „Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Hamburg“ unter Anderem die Sonntagsöffnung in einigen Einzelhandelszweigen gestattet, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. ver.di Hamburg sieht darin eine erhebliche Belastung für das Verkaufspersonal und fordert deshalb den Senat auf, auch an den Schutz der Beschäftigten im Einzelhandel zu denken.
Heike Lattekamp, Fachbereichsleiterin Handel bei ver.di Hamburg: „Das Hamburgische Ladenöffnungsgesetz erlaubt bereits jetzt eine Öffnung von Montag, 6 Uhr, bis Samstag, 24 Uhr. Wir sind der Meinung, dass das zurzeit ausreicht, um die Bevölkerung zu versorgen. Die Belastungsgrenze ist bei den Kolleg*innen im Einzelhandel bereits jetzt überschritten.“
ver.di fordert deshalb, dass Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten verbindlich geregelt werden. Dazu gehört:
- Die Beschäftigten der geöffneten Geschäfte müssen in den Katalog systemrelevanter Arbeitskräfte aufgenommen werden, die Anspruch auf eine Notfallbetreuung der Kinder in Kita und Schule haben
- Die Arbeitgeber müssen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Übergriffen ergreifen
- Die Arbeitgeber müssen eine Abstandsregelung zwischen Kund*innen und Verkäufer*innen verbindlich sicherstellen
- Die Arbeitgeber müssen eine Abstandsregelung zwischen Kund*innen und Verkäufer*innen verbindlich sicherstellen
- Die Arbeitgeber müssen für ausreichende Entlastung der Beschäftigten sorgen, insbesondere durch ausreichend Pausen und freie Tage
- Einbau von Plexiglas- oder Folienwänden
- Arbeitgeber stellen Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Mundschutz zur Verfügung
Berthold Bose, ver.di Landesbezirksleiter: „Wir können alle beim Einkaufen selbst sehen, dass viele Arbeitgeber den Schutz der Beschäftigten noch nicht als Aufgabe erkannt haben. Hygiene und Abstandsregelungen kommen zu kurz, dazu kommen hunderte Kontakte am Tag, wachsende Nervosität und Unsicherheit. Der Senat hat mit der Verordnung zur Sonntagsöffnung die Relevanz der Beschäftigten im Einzelhandel für die Daseinsvorsorge festgestellt. Nun muss er auch die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen, damit die Kolleg*innen nicht reihenweise erkranken.“
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