Sonntagsöffnung und Hamsterkäufe: ver.di Nord fordert konkrete Maßnahmen zum Schutz der Handelsbeschäftigten
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) hat heute in einem Gespräch mit Wirtschaftsministerium und Unternehmensverbänden klare Forderungen gegenüber der Landesregierung zum Schutz der Einzelhandelsbeschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern übermittelt.
„Es reicht nicht aus, wenn die Sonntagsöffnung in einigen Einzelhandelszweigen gestattet wird, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, ohne dass dabei an die Gesundheit der Beschäftigten gedacht wird. Denn die Gefahren- und Belastungssituation für die Kolleginnen und Kollegen ist derzeit extrem, so Susanne Schöttke, Leiterin des ver.di Landesbezirks Nord.
„Es ist derzeit keine Versorgungslücke zu erkennen die eine bedingungslose Ausweitung des Einzelhandels erforderlich machen würde. Viel wichtiger ist es den Beschäftigten eine Verschnaufpause ermöglicht wird und damit langfristig auch der Gesundheitsschutz erhalten wird“ sagt Matthias Baumgart, Fachbereichsleiter Handel von ver.di Nord. „Sollte es die Versorgungslage notwendig machen, werden wir in einer Krisensituation sicher auch nichts gegen eine Ausweitung auf den Sonntag haben, aber dann bitte mit entsprechenden Arbeitsunterbrechungen zur Erholung der Menschen“ so Baumgart weiter.
ver.di fordert geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten, die verbindlich geregelt werden müssen. Dazu gehören folgende Punkte:
Die Beschäftigten der geöffneten Geschäfte müssen in den Katalog systemrelevanter Arbeitskräfte aufgenommen werden, die Anspruch auf eine Notfallbetreuung der Kinder in Kita und Schule haben
Arbeitgeber müssen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Übergriffen ergreifen
Die Arbeitgeber müssen eine Abstandsregelung zwischen Mitarbeiter*innen und Kunden verbindlich sicherstellen
Die Arbeitgeber müssen für ausreichende Entlastung der Beschäftigten sorgen, insbesondere durch ausreichend Pausen und freie Tage
Den Beschäftigten müssen Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Mundschutz zur Verfügung gestellt werden
Bauliche Maßnahmen wie Spuckschutz durch Abschottung von Kassierarbeitsplätzen
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