24. November 2024

ver.di gegen Privatisierungen beim Klinikum Niederlausitz

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat sich in einem Brief an den Landrat und an die Mitglieder des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz gegen eine Teilprivatisierung des kreiseigenen Klinikums, der Klinikum Niederlausitz GmbH, ausgesprochen. Der Kreistag hat am 27. Februar 2020 in einer nichtöffentlichen Sitzung die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens zum Verkauf von Gesellschaftsanteilen der kreiseigenen Klinikum Niederlausitz GmbH beschlossen. Mit der Entscheidung des Kreistages in nichtöffentlicher Sitzung wurde der Weg zu einer Teilprivatisierung eröffnet.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass über eine geplante Teilprivatisierung des öffentlichen Klinikums nur im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Kreistages gesprochen wurde. Die Einwohner des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und die Beschäftigten der kreiseigenen Klinikum Niederlausitz GmbH haben ein berechtigtes Interesse zu erfahren, wer sich im Kreistag für eine beabsichtigte Teilprivatisierung ausspricht und welche Argumente für eine Teilprivatisierung vorgetragen werden. Eine breite öffentliche Debatte kann aber während der Corona-Krise nicht geführt werden. Daher fordert die Gewerkschaft ver.di, dass das Interessenbekundungsverfahren bis zum Ende der Corona-Krise ausgesetzt wird.

Die Corona-Pandemie macht deutlich, wie systemrelevant ein funktionierendes Gesundheitswesen und funktionierende Krankenhäuser in Deutschland und im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sind. Ein Verkauf von Gesellschaftsanteilen an einen privaten Inverstor oder an eine private Klinikkette stellt eine Teilprivatisierung der kreiseigenen Klinikum Niederlausitz GmbH dar. „Die Krankenhäuser, so auch die Klinikum Niederlausitz GmbH müssen als öffentliche Krankenhäuser ohne eine private Beteiligung geführt werden. Die Krankenhäuser dürfen nicht zum Markt für Spekulanten und börsennotierte Unternehmen werden.“, so Ralf Franke der zuständige Gewerkschaftssekretär in Südbrandenburg.

Ein privater gewinnorientierter Krankenhausinvestor ist für die Krankenhauslandschaft in Südbrandenburg und im Landkreis Oberspreewald-Lausitz nicht erforderlich. Ein privater Investor wird den Kaufpreis bei einer Teilprivatisierung dem Landkreis nicht „schenken“, sondern erwartet zukünftig eine jährliche Dividende, mit welcher sich die Kaufsumme amortisieren soll. Somit erwartet ein Investor, dass die Klinik kurzfristig Überschüsse erwirtschaftet. Dies sind dann Überschüsse, die die Krankenhausbeschäftigten erwirtschaften müssen und die zu Lasten der öffentlichen Gesundheitsversorgung gehen. Die Vergütung der Krankenkassen für die Krankenhausleistungen und die Investitionszuschüsse des Landes müssen zwingend für die öffentliche Gesundheitsversorgung verwendet werden und dürfen nicht einer Gewinnausschüttung für private Investoren dienen.  Für die Finanzierung von erforderlichen Investitionen, wie zum Beispiel für die Anschaffung von einem neuen Röntgengerät, ist nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz das Land Brandenburg zuständig. Die Klinikum Niederlausitz GmbH hatte in den zurückliegenden Jahren jährlich in den Bestand und in die Weiterentwicklung der Klinik investiert.

Die kreiseigene Klinikum Niederlausitz GmbH hatte im Jahr 2018 infolge eines drastischen Leistungsrückganges einen Verlust (nach Steuern und nach Abschreibung) von 4,5 Millionen EUR erwirtschaftet. Für das Jahr 2019 wird ein Verlust von rund 5 Millionen erwartet. In den Jahren 2014 bis 2017 hatte die Klinik in Summe 8,8 Millionen EUR Gewinn erwirtschaftet.

Quelle:

ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg

Brandenburg