25. November 2024

ver.di zu Coronakrise und Arbeitszeitregelungen im Handel

Insbesondere in manchen Lagern des Einzelhandels werden die Beschäftigten aufgrund der Hamsterkäufe inzwischen teilweise zu Sonderschichten herangezogen, um die Versorgung der Läden mit Lebensmitteln und Hygieneprodukten zu gewährleisten. Einen Vorstoß des Bundesarbeitsministeriums zur Öffnung der Arbeitszeitregelungen auf Landesebene speziell für die Bereiche, wo das erforderlich ist, lehnt ver.di Baden-Württemberg nicht ab, wenn vor Ort die Betriebsräte eingebunden werden.

Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter: „Es ist nicht die Zeit für die Klärung von Grundsatzfragen. Die Beschäftigten im Handel klotzen gerade fast rund um die Uhr, teilweise in Sonderschichten, ran, um uns alle täglich mit den notwendigen Gütern zu versorgen. Bei aller Flexibilität, die in diesen Tagen von allen gefordert wird, darf der Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Handel nicht vernachlässigt werden. Sie dürfen nicht überlastet werden, damit die Versorgung mit Waren mittelfristig garantiert werden kann. Und auch sie haben ein Recht auf höchstmöglichen Schutz vor Ansteckungen, da sind noch deutliche Verbesserungen möglich. Und eins ist klar, Solidarität und Flexibilität sind keine Einbahnstraße. Die Beschäftigten rackern gerade nicht für das riesige Umsatzplus ihrer Unternehmen, sondern für uns alle. Dafür können Sie von ihren Arbeitgebern mehr erwarten, als Forderungen an die Politik, die Arbeitszeitregelungen zu lockern.“

Quelle:

ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

Baden-Württemberg