Beratungspflicht vor Schwangerschaftsabbruch aussetzen
„Wer in Deutschland eine ungewollte Schwangerschaft beenden will, muss sich laut §218a Strafgesetzbuch einer verpflichtenden Beratung mit einer anschließenden Wartezeit von mindestens drei Tagen unterziehen, damit der Schwangerschaftsabbruch straffrei ist. In den sogenannten normalen Zeiten ist es schon vollkommen absurd, dass ungewollt Schwangere dazu verpflichtet werden, selbst dann, wenn sie schon längst entschieden sind, dass sie die Schwangerschaft abbrechen wollen. Es ist bevormundend, es spricht Frauen ihre Selbstbestimmung ab. Unter den Bedingungen der Corona-Pandemie erzeugt diese Regelung zusätzliche Risiken: Die Zugänge zu Schwangerschaftsabbrüchen sind erschwert, die Beratung führt zu unnötigen physischen Kontakten und selbst wenn sie telefonisch stattfindet zu zusätzlicher Verzögerung. Wir fordern deshalb die sofortige Aussetzung der Beratungspflicht und bringen diese Woche einen entsprechenden Antrag im Bundestag ein“, so Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.
Möhring weiter:
„Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) weist darauf hin, dass die Bereitstellung von Informationen und das Angebot von Beratung zwar ein zentraler Bestandteil einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche darstellt, diese Angebote jedoch auf Freiwilligkeit beruhen sollten. Eine vorgeschriebene Wartepflicht stellt eine medizinisch nicht notwendige Hürde zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen dar. Frauen müssen in ihrem Recht auf freiwillige Beratung gestärkt werden, in dem die Beratungsinfrastruktur finanziell abgesichert wird. Sie brauchen aber keine bevormundende Pflicht, die sie dazu zwingt.“
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