Beschäftigte in der Finanzbranche am Limit
ver.di Hessen kritisiert, dass auch in der vierten Woche nach Anlaufen der Hilfsprogramme die Beschäftigten in der Finanzbranche immer noch auf sich allein gestellt sind. Die Landesfachbereichsleiterin Finanzdienstleistungen von ver.di Hessen, Annegret Kaiser: „Wir hören von Kundenberater*innen und Kreditsachberabeiter*innen, dass bei ihnen im Vergleich zum normalen Geschäft derzeit erheblich mehr Anträge eingehen, egal ob sie zu Hause arbeiten oder in der Filiale. Dies allein ist schon eine enorme und außergewöhnliche Arbeitsbelastung. Den Eltern unter ihnen bleibt da für eine angemessene Kinderbetreuung zusätzlich kaum noch Kapazität. Deshalb stellt sich hier auch wieder das Thema der Systemrelevanz, die ja bekanntlich eine Kinderbetreuung außer Haus bedeutet.“
Des Weiteren bemängelt Kaiser fehlende Regelungen zur Aufstockung des möglichen Verdienstausfalls wegen nicht vorhandener Betreuung des Nachwuchses. „Wenn die Beschäftigte wegen geschlossener Kinderbetreuung zu Hause bleiben müssen, dann erhalten sie keine Lohnfortzahlung, sondern können einen staatlichen Verdienstausfall in Höhe von 67 Prozent ihres Einkommens beantragen. Hier fordern wir eine deutliche Aufstockung der neugeschaffenen Regelung aus dem Infektionsschutzgesetz durch den Arbeitgeber.“
Schließlich appelliert Kaiser an die Arbeitgeber der Finanzbranche, sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein und für ausreichende Schutzvorrichtungen zu sorgen. „Dazu gehören nicht nur flächendeckend Trennscheiben in den Filialen, sondern auch Desinfektionsmittel und Regelungen zum Abstand halten.“
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