Erhöhung der Verdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten für 2020
Der Bundestag hat mit dem Sozialschutz-Paket am 27. März 2020 auch neue Regeln zum Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten beschlossen. Die Hinzuverdienstgrenze liegt in diesem Jahr mit 44.590 Euro deutlich höher. Bis zu dieser Grenze dürfen Seniorinnen und Senioren dazuverdienen, ohne dass ihnen ihr Hinzuverdienst auf die vorgezogene Altersrente angerechnet wird. Alle Beträge, die diese hohe Grenze übersteigen, werden zu 40 Prozent von der Vollrente abgezogen.
Die Bundesregierung hat damit auf die aktuelle Situation reagiert. Durch das sich ausbreitende Coronavirus besteht derzeit ein besonders hoher Bedarf an Personal in sogenannten systemrelevanten Berufen. Die Wiederaufnahme einer Beschäftigung soll Seniorinnen und Senioren so attraktiver gemacht werden.
Viele Rentnerinnen und Rentner beziehen nur eine kleine Altersrente und sind auf Hinzuverdienst angewiesen. In diesem Jahr ist die Wiederaufnahme ihrer Beschäftigung für sie durch die deutliche Anhebung der Grenze lukrativer.
Die Regelung gilt allerdings ausschließlich für 2020. Ab 2021 gelten wieder die bisherigen Grenzen. Die Erhöhung der Verdienstgrenzen gilt nicht für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.
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