Erhöhung des Kurzarbeitergeldes zu zaghaft
„Wenn es um soziale Sicherung und die Abmilderung von Folgen der Corona-Krise für die Menschen geht, wird gekleckert und nicht geklotzt. Die Bundesregierung arbeitet mit Taschenspielertricks und verschärft die soziale Ungleichheit. Die Ergebnisse des Koalitionsgipfels reichen bei weitem nicht aus. Es bleibt bei einer ungerechten Lasten- und Unterstützungsverteilung“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, die Ergebnisse des Koalitionsausschusses.
Ferschl weiter:
„Die Koalition hat die Problematik der Einkommensverluste durch Kurzarbeit und die daraus resultierende Not vieler Menschen offensichtlich immer noch nicht im vollen Umfang verstanden, die Ansätze zu deren Überwindung sind viel zu zaghaft. Das Kurzarbeitergeld muss umgehend erhöht werden, denn schließlich werden den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge von Beschäftigten in Kurzarbeit schon ab dem 1. März erstattet. Gerade Geringverdienende haben keine Rücklagen, um Monate zu überbrücken, und selbst dann werden 70 und auch 80 Prozent des normalen Lohns nicht ausreichen.
Die Verlängerung des Arbeitslosengeldes ist ebenfalls unzureichend. Wir brauchen eine deutliche Verlängerung, auch über die Krisenzeit hinaus. Durch den Koalitionsbeschluss bleiben all jene außen vor, die jetzt arbeitslos werden. Nach einem Jahr kommt dann Hartz IV, egal wie lange jemand gearbeitet und eingezahlt hat. Wir müssen jetzt handeln und für geordnete Verhältnisse am Arbeitsmarkt sorgen, sonst erleben wir nach Corona eine exponentielle Wachstumskurve im Niedriglohnsektor.
150 Euro für einen Computer sind zwar eine nette Geste – mehr aber auch nicht. Es muss jetzt darum gehen, das Existenzminimum von Kindern und Familien im Transferbezug abzusichern und Chancengleichheit herzustellen. Dafür sollten die ausgezahlten monatlichen Leistungen um 200 Euro für Erwachsene und um 150 Euro für Kinder erhöht werden. Das kann als Mehrbedarf oder als erhöhter Regelbedarf geschehen. Für schulpflichtige Kinder ist zudem ein einmaliger Zuschuss für Computer und weitere IT-Ausstattung in Höhe von 500 Euro notwendig, der über das Bildungs- und Teilhabepaket gewährt werden kann.“
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