ver.di begrüßt Urteil im Verfahren Kötter gegen Özay Tarim
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat gestern (Montag, 6. April 2020) in erster Instanz im Fall Kötter gegen ver.di und Özay Tarim geurteilt und die Position der Gewerkschaft gestärkt. Tarim war vorgeworfen worden, in zwei Flugblättern im Februar und März 2019 die Unwahrheit gesagt zu haben. Der darin formulierte Vorwurf an den Sicherheitsdienstleister lautete, Beschäftigte an der Streikteilnahme zu hindern sowie den Betriebsrat fehlerhaft über Krankheitstage einer Kollegin informiert zu haben, um deren Entfristung zu verhindern. Beide Aussagen wertet das Gericht als freie Meinungsäußerungen, die im Rahmen einer tariflichen Auseinandersetzung als Einschätzungen zulässig seien.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das erstinstanzliche Urteil als wichtiges Signal für die Arbeit der Gewerkschaft und die Koalitionsfreiheit. „Politisch war das Klageverfahren ein Angriff auf die Meinungsfreiheit der Gewerkschaften und der Versuch, die engagierte Arbeit unseres Kollegen Özay Tarim zu unterbinden. Daher freut uns dieses Urteil sehr“, erklärte Andrea Becker, Fachbereichsleiterin Besondere Dienstleistungen NRW. „Es bestärkt uns in unserer kritischen Rolle als Gewerkschaft, den Finger überall dort in die Wunde zu legen, wo die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beschnitten werden. Das gefällt nicht allen Arbeitgebern. Es muss uns als Gewerkschaft aber möglich sein diesen Beitrag zu leisten, um ein ausgewogenes Kräfteverhältnis auf Augenhöhe herstellen zu können.“
Zum 31. Mai endet der Auftrag der Firma Kötter Aviation Security in der Fluggastkontrolle am Flughafen Düsseldorf nach mehr als 15 Jahren. „Von dem Nachfolger Deutscher Schutz- und Wachdienst (DSW) erwarten wir eine konstruktive Zusammenarbeit im Betrieb und weniger Auseinandersetzungen vor Gericht“, erklärte Özay Tarim.
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