28. Dezember 2024

Kurzarbeit: Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge gehört den Beschäftigten

Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall, zum Kurzarbeitergeld. Die Weitergabe des Arbeitnehmeranteils bei Sozialversicherungsbeitragen hilft, die Nachfrage zu stabilisieren und die Folgen der Coronakrise abzufedern

„Bei Kurzarbeit bekommen die Beschäftigten 60 Prozent ihres Nettoentgelts, wenn sie Kinder haben 67 Prozent. Das reicht für viele nicht, um Miete und Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Deshalb fordert die IG Metall, dass bei Kurzarbeit der Arbeitnehmeranteil bei den Sozialversicherungsbeiträgen den Beschäftigten weitergegeben wird. Derzeit werden den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge komplett erstattet, auch der Arbeitnehmeranteil. Das ist ungerecht.

In Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen ist es der IG Metall gelungen, Aufzahlungen des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld durchzusetzen, so dass die Beschäftigten 80 Prozent und mehr ihres Nettoentgelts erhalten. Doch für viele Beschäftigte gelten solche Regelungen nicht. Deshalb muss die Politik handeln. Die Weitergabe des Arbeitnehmeranteils bei Sozialversicherungsbeiträgen ist nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit, sie hilft auch, die Nachfrage zu stabilisieren und die Folgen der Coronakrise abzufedern.“

Quelle:

IG Metall

Wirtschaft & Gewerkschaft