15. November 2024

Ladenöffnung erfordert überall Durchsetzung von Sicherheitsstandards

Seit heute öffnen in Berlin und Brandenburg wieder die Geschäfte – was mit nicht unerheblichen Risiken für die Kundinnen und Kunden, aber auch für die Beschäftigten verbunden ist. Eine Erlaubnis, Ladenflächen bis 800 m² ab sofort wieder für den Verkauf zu öffnen, wäre leichtsinnig, wenn nicht parallel für einen wirksamen Schutz der Kunden und des Personals gesorgt wird. ver.di fordert daher von den Handels-Arbeitgebern entsprechende Vorsorge und erwartet von den Behörden Kontrollen. Wird gegen Auflagen verstoßen, muss es wirkungsvolle Sanktionen geben“, sagte heute Erika Ritter, Fachbereichsleiterin Handel im ver.di-Landesbezirk Berlin-Brandenburg. In die Kontrollen seien nicht nur die Maßnahmen in den Geschäften, sondern auch in den Einkaufszonen vor den Geschäften zu überwachen. Die Schutzmaßnahmen in den Läden zu organisieren, ist Aufgabe der öffnenden Unternehmen. Für den öffentlichen Raum und für die Kontrolle in den Betrieben sind die Behörden zuständig.

„Derzeit erreichen uns besorgte Nachfragen von Beschäftigten aus Einzelhandelsgeschäften, wonach offensichtlich nicht jeder Arbeitgeber seine Verpflichtung diesbezüglich erkannt hat und umsetzt. ver.di fordert von den zuständigen Behörden, die Umsetzung der Schutzmaßnahmen in den geöffneten Filialen zu kontrollieren und gegebenenfalls im Falle der Nichteinhaltung der Vorgaben die erneute Schließung von Filialen anzuordnen. Zugleich fordert ver.di eine wirksame Zugangskontrolle zu den Einkaufsstraßen und -Plätzen in den Innenstädten, um die erreichten Ergebnisse des Infektionsschutzes nicht erneut zu gefährden“, so Erika Ritter.

Quelle:

ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg

Berlin