15. November 2024

Bundesinnenministerium chartert mitten in Corona-Krise Abschiebeflieger für eine Frau

PRO ASYL: Das BMI muss das absur­de und unver­ant­wort­li­che Vor­ge­hen sofort been­den!

Mit­te April will das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um (BMI) vom Mün­che­ner Flug­ha­fen aus eine ein­zel­ne Frau nach Togo abschie­ben – allen Ein­schrän­kun­gen der Coro­na-Kri­se zum Trotz. Da es kei­ne regu­lä­ren Flü­ge mehr gibt und welt­wei­te Rei­se­ver­bo­te exis­tie­ren, soll wie­der ein Flug­zeug allein für die Betrof­fe­ne gechar­tert wer­den.

Erst ver­gan­ge­ne Woche hat­te das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um (BMI) zwei Ira­ne­rin­nen in einem eigens für sie gechar­ter­ten Flug­zeug in den Iran abschie­ben wol­len – und wur­de mit­un­ter durch Pro­test von PRO ASYL dazu gezwun­gen, die Abschie­bung zu stop­pen. Doch anstatt dar­aus zu ler­nen, wird ein­fach wei­ter­ge­macht. PRO ASYL for­dert das BMI auf, end­lich von die­sen absur­den und unver­ant­wort­li­chen Maß­nah­men Abstand zu neh­men.

»Gan­ze Län­der befin­den sich seit Wochen im Still­stand. Obwohl es klar sein müss­te, dass eine Abschie­bung der­zeit nicht in Fra­ge kommt, wer­den trotz­dem Men­schen in Haft gebracht«, kri­ti­siert Bel­l­in­da Bar­to­luc­ci, Lei­te­rin Abtei­lung Rechts­po­li­tik bei PRO ASYL. »Es braucht end­lich einen gene­rel­len Abschie­be­stopp, um die Ängs­te und die Ver­un­si­che­rung der Betrof­fe­nen zu been­den und die Anwalt­schaft und Behör­den in die­sen Zei­ten nicht noch mehr in Anspruch neh­men zu müs­sen«.

Die Betrof­fe­ne kam allei­ne nach Deutsch­land, um hier Asyl zu ersu­chen. Sie wur­de im Schnell­ver­fah­ren am Flug­ha­fen abge­lehnt, durf­te nicht nach Deutsch­land ein­rei­sen und befin­det sich nun in der Tran­sit­zo­ne in der sog. Zurück­wei­sungs­haft. Das Asyl­ver­fah­ren durch­lief sie in dem extrem beschleu­nig­ten sog. »Flug­ha­fen­ver­fah­ren« nach § 18a AsylG. Inner­halb von zwei Tagen nach Ankunft muss bereits die Bun­des­amts­ent­schei­dung vor­lie­gen. Auch der recht­li­che Schutz ist wie­der­um ver­kürzt. Und die Betrof­fe­ne hat der­zeit kei­ne anwalt­li­che Unter­stüt­zung für das Asyl­ver­fah­ren.

Nun soll sie noch im April nach Togo abge­scho­ben wer­den, auf einem extra für sie gechar­ter­ten Flug. In der Haupt­stadt Lomé soll ein Hotel für eine 14-tägi­ge Qua­ran­tä­ne gebucht wer­den. Die sie beglei­ten­den Per­so­nen aus Deutsch­land flie­gen direkt wie­der zurück – als lade man sie wie ein Paket ab und mache sich davon.

PRO ASYL hält das der­zei­ti­ge Behar­ren des BMI auf einer Char­ter-Rück­füh­rung für absurd und unver­ant­wort­lich.

Auch in Togo ist laut Aus­wär­ti­gem Amt die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung im Lan­de »viel­fach tech­nisch, appa­ra­tiv und/ oder hygie­nisch pro­ble­ma­tisch«. Nicht umsonst ist der regu­lä­re Flug­ver­kehr ein­ge­stellt – auch Togo hat die Ein­rei­se von Flü­gen aus Euro­pa seit dem 20.März 2020 gesperrt. Doch die Bun­des­re­gie­rung will nun genau für einen Tag das Ein­rei­se­ver­bot auf­he­ben las­sen – ein unver­hält­nis­mä­ßi­ger Auf­wand, der Kopf­schüt­teln ver­ur­sacht.

Nicht nur, dass extra für eine Per­son ein Flug­zeug gechar­tert wird: Gera­de zu Zei­ten einer Pan­de­mie, die Deutsch­land mit gra­vie­ren­den Maß­nah­men in den Griff zu bekom­men ver­sucht, muss man sich fra­gen, wor­auf aktu­ell der Fokus der Behör­den liegt. Um eine sol­che Maß­nah­me zu ermög­li­chen, braucht es schließ­lich auch die ent­spre­chen­de Beglei­tung durch eine/n Dolmetscher*in, Arzt/Ärztin und Begleitbeamt*innen.

PRO ASYL for­dert den sofor­ti­gen Stopp die­ser Abschie­bung sowie einen gene­rel­len Abschie­bungs­stopp auf­grund der welt­wei­ten Aus­brei­tung des Coro­na-Virus. Betrof­fe­ne müs­sen davor geschützt wer­den, in Län­der mit fra­gi­len Gesund­heits­sys­te­men abge­scho­ben zu wer­den, in denen die Aus­wir­kun­gen von Coro­na kata­stro­phal wer­den kön­nen oder dies bereits sind.

Quelle:

Pro Asyl

Menschenrechte