23. Dezember 2024

Pressefreiheit statt Geheimniskrämerei im Krieg

„Das Urteil des Bundesgerichtshofes zur Veröffentlichung der ‚Afghanistan-Papiere‘ durch die WAZ ist ein klarer Sieg für die Pressefreiheit und ein Schlag ins Gesicht der Bundesregierung. Die furchtbare Realität der Kriegspolitik darf nicht als Staatsgeheimnis eingestuft werden, sondern gehört in einer Demokratie ans Licht der Öffentlichkeit“, erklärt Sevim Dagdelen, Außenpolitikerin und abrüstungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Entscheidung des BGH zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Veröffentlichung militärischer Lageberichte (Urteil vom 30. April 2020 – I ZR 139/15).

Dagdelen weiter:

„Der Urheberrechtsstreit der Bundesregierung war ein dreister Einschüchterungsversuch gegenüber der Presse. Die Veröffentlichung militärischer Lageberichte zeigte, dass die Bundesregierung den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr öffentlich schön- und die Gefahren vor Ort kleingeredet hat. Dass die Bundesregierung mit einem juristischen Winkelzug das Urheberrecht ins Feld führte, um die Pressefreiheit auszuhebeln, wenn es um Informationen über Kriege geht, ist als Angriff auf die Grundrechte zu werten. Behördenpapiere wie die wöchentliche ‚Unterrichtung des Parlaments‘ sind amtliche Dokumente und keine urheberrechtlich zu schützende Prosa oder Lyrik.

DIE LINKE fordert eine Überarbeitung der bisherigen Unterrichtungspraxis zu den Auslandseinsätzen der Bundeswehr, da die Unterrichtungen alle als ‚vertraulich‘ eingestuft sind und damit von den Abgeordneten in der Öffentlichkeit nicht diskutiert werden dürfen. Abgeordnete und die Öffentlichkeit müssen ohne Einschränkung über die Bundeswehreinsätze informiert werden und diskutieren können. Die Geheimniskrämerei der Bundesregierung muss beendet werden.“

Quelle:

Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag

Medien