Probleme bei 500-Euro-Bonus für Pflegekräfte und Rettungsdienste
Als Zeichen der Anerkennung hat die Bayerische Staatsregierung für Pflegekräfte in Krankenhäusern, Reha-Kliniken, Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie für Rettungssanitäter, Rettungsassistenten und Notfallsanitäter eine einmalige Prämie erlassen, die individuell beantragt werden muss. Wer Anspruch auf die Prämie hat, kann einen Antrag beim Landesamt für Pflege (LfP) stellen. „Da Arbeitgeber mit der Ausstellung vorzulegender Arbeitgeberbescheinigungen zum Beschäftigungsverhältnis zögern, werden wir uns bezüglich einer Verlängerung der Antragsfrist und einer Vereinfachung der Auszahlungsmodalitäten an die Staatsregierung wenden“, erklärte Luise Klemens, Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern.
Dabei herrscht nicht nur auf Arbeitgeberseite große Unsicherheit über das Verfahren und die Anspruchsberechtigten der Prämienzahlung. Auch Beschäftigte selbst sind zum Teil verunsichert. Immerhin hat das Bayerische Landesamt für Pflege insofern Abhilfe geschaffen, als die Modalitäten über ein Antragsformular und ein Muster für die erforderliche Arbeitgeberbescheinigung auf ihrer Homepage konkretisiert wurden. „Zahlreiche Anspruchsberechtigte berichten uns aber, dass ihre Arbeitgeber ihnen die Ausstellung der beantragten Arbeitgeberbescheinigung verweigern“, bemängelt Robert Hinke, Leiter des Fachbereichs Gesundheitsdienste bei ver.di Bayern. Zum einen erwarten einzelne Personalabteilungen weitere Konkretisierungen der Modalitäten, zum anderen wollen sie auch nur Zeit gewinnen, um ihre Verwaltung zu einer konzertierten Ausstellung der Anträge zu befähigen. „Letzteres kann man nachvollziehen, auch wenn die Beschäftigten einen Anspruch auf die Ausstellung haben“, so Hinke.
Zahlreiche Arbeitgeber scheinen aber zu befürchten, in Regress genommen zu werden, da das Muster der Arbeitgeberbescheinigung einen entsprechenden Passus zu Falschangaben enthält. „Wir haben unsere Betriebs- und Personalräte darüber informiert, dass dies Unsinn ist, weil der Arbeitgeber allein für die Richtigkeit der Angaben haftet und nicht über die Anspruchsberechtigung bestimmt. Trotzdem verweigern einige Arbeitgeber bislang die Ausstellung der Bescheinigungen“, kritisiert Hinke. Vor diesem Hintergrund plädiert ver.di für eine Verlängerung der derzeitigen Antragsfrist um einen Monat auf den 30. Juni. „Damit wäre allen Beteiligten geholfen“, meint der Gewerkschafter: „Das Landesamt für Pflege hätte mehr Zeit zur Aufklärung über die Modalitäten sowie zur Bearbeitung der schätzungsweise über 250.000 eingehenden Anträge. Die Beschäftigten wiederum stünden unter keinem zeitlichen Druck und die Arbeitgeber könnten ihre Bescheinigungen dem monatlichen Vergütungsnachweis beifügen.“ ver.di regt darüber hinaus die Möglichkeit einer kollektiven Beantragung durch Arbeitgeber an.
Das größte Manko der Prämie bleibt für ver.di, dass der Adressatenkreis zu eng bemessen ist. Die Arbeit im Gesundheitswesen ist Teamarbeit. Verschiedene Berufsgruppen arbeiten Hand in Hand, um die Versorgung ihrer Patienten oder Bewohner sicherstellen zu können. ver.di wird daher verstärkt Arbeitgeber dazu auffordern, von ihrer Seite „Corona-Prämien“ an die Beschäftigten auszuzahlen.
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