Soloselbstständige und Kulturschaffende in Schleswig-Holstein nicht im Regen stehenlassen
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) fordert, im Sinne einer gerechten und annähernd gleichen Behandlung großer Unternehmen auf der einen Seite sowie abhängig und selbstständig Erwerbstätigen auf der anderen Seite, Soloselbstständige und Kulturschaffende nicht im Regen stehen zu lassen.
„Es ist wenig zu verstehen, dass Soloselbständige und Kulturschaffende in Schleswig-Holstein schlechter gestellt werden als in anderen Bundesländern“, so Susanne Schöttke, Leiterin des ver.di Landesbezirks Nord.
Aus Sicht der Gewerkschaft ver.di ist es zwingend notwendig, wegbrechende Unternehmer*innen-Einkommen als Liquiditätsengpass zu werten und bei der Soforthilfe zu berücksichtigen, wie es in anderen Bundesländern möglich ist.
Es muss dringend geklärt werden, ob ein Liquiditätsengpass allein die Situation beschreibt, dass laufende Verpflichtungen wie Mieten oder Leasingraten nicht gezahlt werden können. Gerade aus Sicht der Betroffenen ist bei dieser Zielgruppe auch das wegfallende Einkommen entscheidend.
Wenn ein Finanzierungsengpass durch die Corona-Krise bei Soloselbstständigen im Haupterwerb dazu führt, dass das regelmäßiges Gehalt nicht mehr erwirtschaftet werden kann, muss die Soforthilfe auch dazu dienen, das eigene Gehalt und somit den Lebensunterhalt zu finanzieren“ so Schöttke weiter.
ver.di Nord fordert die Landesregierung auf, diese Ungleichbehandlung zu beenden und in der praktischen Auszahlung auch dieser Gruppe den Zugang zur Soforthilfe zu ermöglichen.
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