24. Dezember 2024

Die Rolle der Personalvertreter stärken

Die Aufgabe eines Personalvertreters besteht bekanntlich darin, die Interessen aller im Betrieb beschäftigten Arbeitskolleginnen und -kollegen zu verteidigen und zu wahren. An Beschäftigung fehlt es ihnen in dieser Hinsicht nicht. Arbeitsbedingungen und Arbeitsklima haben sich in den letzten Jahren nämlich derart verschlechtert, dass das Arbeitsvolumen der Personalvertretungen deutlich gewachsen ist. Dies, sowohl in Betrieben, in denen sich die Delegationen auf einen bestehenden Kollektivvertrag berufen können, wie auch in Betrieben, in denen es keine kollektivvertraglichen Abmachungen gibt – was auf mehr als die Hälfte aller Beschäftigten zutrifft.

In Betrieben mit kollektivvertraglicher Absicherung haben die Personalvertreter jederzeit darauf zu achten, dass nicht gegen die ausgehandelten Abmachungen, die in der Regel Arbeitszeiten, Löhne, Prämien, Sonderregelungen, Freizeit, Arbeitsbedingungen sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz betreffen, verstoßen wird. In Betrieben ohne Kollektivvertrag gilt das Arbeitsrecht. Zu den Hauptaufgaben der gewählten Personalvertreter gehört auch, sich mit individuellen oder kollektiven Beschwerden an die Betriebsleitung zu wenden.

Wichtig sind derzeit auch die Aufgaben, mit denen sich Personalvertreter gegenwärtig infolge der Corona-Krise zu beschäftigen haben. Will nämlich ein Arbeitskollege wissen, ob, wie, wann oder wie lange er von den aktuellen Sonderregelungen, zum Beispiel beim Sonderurlaub aus familiären oder sozialen Gründen, profitieren kann und wie er sich dabei verhalten soll, so wendet er sich meistens direkt an seine Personaldelegierten im Betrieb. Das trifft auch zu, wenn Mitarbeiter sich nicht ausreichend vor dem Virus geschützt fühlen, die Abstandsvorgaben nicht eingehalten werden, das Personal nicht ausreichend mit Masken, Sicherheitskleidung, Handschuhen oder sonstigen Schutzmittel ausgestattet werden.

Da aufgrund des Sonderurlaubs viele Posten derzeit unterbesetzt sind, versuchen Personalvertreter, um das spürbar reduzierte Personal vor Übermüdung und völliger Erschöpfung zu schützen, auch jederzeit darauf zu achten, dass Ruhepausen strikt eingehalten und Arbeitszeiten nicht überschritten werden.

Wichtige Aufgaben also, denen die von der Belegschaft gewählten Personalvertreter trotz Corona-Krise erfolgreich nachzukommen versuchen. Aufgaben, die jedoch nicht einfach zu erledigen sind, da Teile des Patronats mit allen möglichen Tricks versuchen, die Arbeiten des Ausschusses zu erschweren.

Der scharfe Wind, der den Delegierten in so manchen Betrieben seit Jahren entgegen weht, hat jedenfalls nicht nachgelassen. Ihnen (und den Beschäftigten, die sie gewählt haben) soll weiter vorgeführt werden, wer im Betrieb das Sagen hat, wer am langen Hebel sitzt und wo die Grenzen sind, die Ausschussleute nicht zu überschreiten haben.

Daher und weil Personalvertreter die Aufgaben, für die sie gewählt wurden, jederzeit – also auch in Krisenzeiten – sorgenfrei ausüben können, muss das bestehende Ausschussgesetz so reformiert werden, dass den Delegierten ein größeres Mitspracherecht, bessere Eingreifmöglichkeiten und jederzeit eine 100-prozentige Absicherung garantiert sein wird.

gilbert simonelli

Quelle:

Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek

Luxemburg