ver.di fordert besseren Infektionsschutz im ÖPNV
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert in allen ÖPNV Betrieben in Hamburg und Umfeld die Einführung weiterer Infektionsschutzmaßnahmen für Fahrgäste.
Nachdem in fast allen Bundesländern das Tragen einer Schutzmaske im ÖPNV verpflichtend eingeführt wurde, gilt diese Bestimmung ab heute auch in Hamburg.
„Im Kampf um die Ausbreitung müssen wir uns alle insgesamt an den aktuellen Empfehlungen der Virologen und Epidemiologen orientieren und schneller reagieren als das Virus es schafft, weitere große Teile der Bevölkerung zu infizieren,“ betont der zuständige Fachbereichsleiter Verkehr von ver.di, Natale Fontana.
In Bussen und Bahnen werden täglich hunderttausende Menschen befördert. Eine reine Abstandshaltung und der Mund-Nasenschutz unter den Fahrgästen reichen nach Ansicht von ver.di nicht aus, um das Personal und die Fahrgäste zu schützen. Das Virus verbreitet sich nach herrschender Meinung u.a. durch das Einatmen von ausgehusteten Aerosolen, die gerade in geschlossenen Räumen eine potentielle hohe Ansteckungsgefahr darstellen. Beim verpflichtenden Mund-Nasenschutz gibt es darüber hinaus keine Standards bei der Beschaffenheit der jeweiligen Masken.
Aus diesem Grunde fordert ver.di zum Schutz des Fahrpersonals und zum Selbstschutz der Fahrgäste die Einführung weiterer Infektionsschutzmaßnahmen. Daher muss jeder Busfahrerstand durch eine Schutzwand aus entspiegelten Sicherheitsglas vom restlichen Fahrzeugbereich isoliert werden. Das darf keine gefährliche Billiglösung sein und sollte zusätzlich zu den bisherigen Absperrungen geschehen.
Weiterhin müssen, wo möglich, die Seitenfenster der Fahrzeuge durch Kippöffnung so gestellt werden, dass eine gute Luftzirkulation im Fahrzeuginnenraum erreicht werden kann. Während der vordere Bereich und die vordere Tür weiterhin abgesperrt bleiben müssen, sollten an allen Einstiegstüren Desinfektionsmittelspender angebracht sein.
ver.di sieht hier insbesondere die Arbeitgeber der jeweiligen Busbetriebe in der Verantwortung, dies vor dem Hintergrund der allgemeinen Führsorgepflicht umgehend umzusetzen.
„Nur durch konsequentes Einhalten weiterer Infektionsschutzmaßnahmen im ÖPNV ist ein ausreichender Schutz der systemrelevanten Busfahrerinnen und Busfahrer während der Arbeit gewährleistet,“ so Natale Fontana abschließend.
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